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Neueste Entwicklungen in der D&O-Versicherung für Manager: Die Versicherung des „unechten“ Selbstbehalts

Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung” am 05.08.2009 tragen Vorstände von Aktiengesellschaften bekanntlich ein persönliches Risiko. Durch das Gesetz werden die Aktiengesellschaften verpflichtet, in ihren D&O-Verträgen für jedes Vorstandsmitglied eine Selbstbeteiligung von 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1½-fachen der festen Jahresvergütung zu vereinbaren. Ein Umgehen dieser Vorschrift ist nicht möglich.

Die D&O-Selbstbehalt-Versicherung

Vor diesem Hintergrund wurde zunächst das Modell der sog. „D&O-Selbstbehalt-Versicherung“ geschaffen. Diese bietet dem Vorstand Versicherungsschutz für den Fall, dass er aufgrund seiner Tätigkeit auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen wird und dieser Vermögensschaden in Höhe eines in der Unternehmens-D&O-Versicherung vereinbarten Selbstbehaltes dort nicht versichert ist. Der Selbstbehalt-Versicherer stellt den Manager dann von dem von ihm zu tragenden Selbstbehalt frei.

Neu: Der „unechte“ Selbstbehalt

Mittlerweile hat sich allerdings noch eine weitere Form der Selbstbehalt-Versicherung im Markt etabliert: die Versicherung des sog. „unechten“ Selbstbehalts. Diese hat – um es vorwegzunehmen – mit einer herkömmlichen Selbstbehalt-Versicherung nur wenig gemein. Anknüpfungspunkt dieser Versicherungsform ist auch nicht ein vom versicherten Manager aufgrund gesetzlicher oder gar versicherungsvertraglicher Vorschriften zu tragender Selbstbehalt, sondern vielmehr eine praktische  Notwendigkeit, die sich aus einer mittlerweile nicht unüblichen tatsächlichen Handhabung bei der Abwicklung (großer) D&O-Schadensfälle ergibt. Die Erfahrung zeigt, dass sich D&O-versicherte Unternehmen, die ihre (ggf. ehemaligen) Manager auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, oftmals nicht allein mit einer vom D&O-Versicherer zu zahlenden Entschädigung zufrieden geben können oder wollen, sondern – zusätzlich – auch einen persönlichen Beitrag des betroffenen Managers selbst einfordern. Jüngstes prominentes Beispiel ist der sog. VW-Dieselgate-Vergleich. Im Rahmen dieses Vergleichs hatte sich VW mit den D&O-Versicherern bekanntlich auf die Zahlung einer Entschädigung verständigt; darüber hinaus hatte sich VW aber auch mit einigen Ex-Vorständen dahingehend geeinigt, dass von diesen – zusätzlich – noch ein persönlicher Eigenbeitrag zu leisten war.

Worauf ist jetzt zu achten?

Dieser Eigenbeitrag, der sog. „unechte“ Selbstbehalt, ist natürlich nicht Gegenstand einer Unternehmens-D&O-Versicherung und auch nicht Gegenstand einer (herkömmlichen) D&O-Selbstbehalt-Versicherung, er kann aber – je nach Deckungskonzept – unter Umständen im Rahmen einer sog. persönlichen D&O-Versicherung (Personal oder Individual D&O) mitversichert sein, die das Organ zusätzlich zu einer vom Unternehmen bereitgestellten D&O-Versicherung abschließen kann. Im Versicherungsfall steht dem Organmitglied dann die (eigene) Versicherungssumme zur Verfügung. Das Organmitglied vermeidet damit das Risiko, im Schadensfall durch einen Verbrauch der Versicherungssumme durch andere Mitversicherte ohne Versicherungsschutz dazustehen. Zudem bestimmt das Organ selbst über seinen Versicherungsschutz. Und hierzu kann – je nach Deckungskonzept im Markt – sogar die Mitversicherung eines „unechten“ Selbstbehalts gehören, was sich im Falle eines Falles dann als ein echter Mehrwert herausstellen kann.

Fazit

Die persönliche D&O-Versicherung ist neben der D&O-Versicherung für Unternehmen ein durchaus beachtliches Instrument zum persönlichen Schutz für Organmitglieder. Aber auch hier gilt: Entscheidend kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Police an. Im Markt gibt es diverse unterschiedliche Deckungskonzepte und Wordings, die sich nicht einfach „über einen Kamm scheren“ lassen, sondern eine sorgfältige Prüfung und Interessenabwägung im Einzelfall erforderlich machen. Und wichtig ist auch Folgendes: Über den etwaigen Einschluss von Eigenbeteiligungen in seinen persönlichen Versicherungsschutz sollte das Organ besser Stillschweigen bewahren, denn sollte das Unternehmen hiervon erfahren, würde dies wohlmöglich nur zusätzliche Begehrlichkeiten wecken.

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