Kompetent, zuverlässig, schnell – und vor allem sicher. Darauf kommt es im Lebensmittel- und den komplementären Rechtsgebieten an, und dafür stehen die Experten von Friedrich Graf von Westphalen & Partner.

Wer Lebensmittel, Futtermittel, tierische Nebenprodukte, Kosmetika, Lebensmittelkontaktmaterialien, Bedarfsgegenstände, Medizinprodukte, Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, Heilmittel, Antikörper, Bakterien oder Zellen entwickelt, herstellt oder vertreibt, agiert in einem schwierigen rechtlichen Umfeld. Eine Vielzahl von Vorgaben für Entwicklung, Herstellung, Zulassung, Etikettierung, Vertrieb und Nutzung der Produkte und ihrer Begleitdokumentation sind auf deutscher und europäischer Ebene zu beachten, um Kettenreaktionen zu vermeiden, die nicht nur die Verkehrsfähigkeit eines Produktes, sondern auch sicherheitsrechtliche Fragestellungen betreffen können.

Um sich auf diesem Terrain sicher zu bewegen, bedarf es guter Lotsen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei.

Von der Produktentwicklung, der Vertragsgestaltung, über die Vermarktung bis zum Produktrückruf begleiten wir Zulieferer, Hersteller und Händler. Bereits bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen werden die Grundsteine für Vermeidung und Lösung möglicher Qualitätsprobleme gelegt. Wir beraten präventiv im Zusammenhang mit Lieferverträgen, AGB und Qualitätssicherungsvereinbarungen. Dabei sind nicht nur nationale, sondern auch die stetig wachsenden europäischen Anforderungen an Hersteller zu berücksichtigen. Wir beraten zum Technischen Recht, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Auch im "Ernstfall" stehen wir unseren Mandanten zur Seite: Wir kennen die zuständigen Behörden – national und europaweit. Und diese kennen uns. Dies erleichtert die Möglichkeiten, schnell und effizient die notwendigen Maßnahmen bei Produktmängeln einzuleiten, bis hin zur Betreuung und Durchführung weltweiter Rückrufaktionen. Diese Expertise nutzen wir im Schadensfall auch zur Abwehr von Haftpflichtansprüchen.

Daneben liegen die weiteren Schwerpunkte unserer Lebensmittelrechtsexperten in der Beratung entlang der lebensmittelrechtlichen Verantwortungsbereiche bei regulatorischen Fragen, bei Verhandlungen mit Aufsichts- und Zulassungsbehörden, bei Fragen der Produktkennzeichnung und -werbung. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Hygienemanagement, der Erarbeitung von Vorgehensweisen zur Lebensmittelsicherheitskultur, einschließlich der Erstellung von HACCP-Konzepten und erarbeiten tragfähige Maßnahmen zur lebensmittelrechtlichen Compliance einschließlich der Beratung im Rahmen des Risiko- und Beanstandungsmanagements.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Überprüfung der Höhe der festgesetzten Gebühren für amtliche Kontrollen von Veterinärbehörden und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten sowie Vermarktung derselben. Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern und Behörden, auch in straf- und sanktionsrechtlichen Verfahren.

Wir beraten deutsche Unternehmen bei ihren Aktivitäten im Ausland, genauso wie ausländische Unternehmen in Deutschland. Dafür pflegen wir ein enges Netzwerk mit Kanzleien aus allen wesentlichen Wirtschaftsregionen der Welt, die über besondere Expertise im Lebensmittelrecht verfügen.

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