Lösungsorientiert, sorgfältig und schnell - das ist in Krisensituationen besonders wichtig, und dafür steht das Insolvenzrechtsteam von Friedrich Graf von Westphalen & Partner. Unsere Spezialisten für Insolvenzen und Sanierungen verfügen über herausragende Sachkunde und zum Teil jahrzehntelange Erfahrung. Wir kennen die hier auftretenden Rechts- und Gestaltungsprobleme aus der Sicht der Insolvenzverwalter ebenso wie aus der Sicht der Banken, Lieferanten und sonstiger Gläubiger oder aus der Sicht der Geschäftsleiter und der Gesellschafter.

Zu den Rechtfragen, die uns regelmäßig beschäftigen, gehören im Vorfeld von Insolvenzen unter anderem die anfechtungsfeste Gestaltung von Sicherungsabreden, die Beratung von Geschäftsführern und Vorständen hinsichtlich der Vermeidung von Haftungsgefahren und die Insolvenzvermeidung durch rechtsbeständige Sanierung. Im Insolvenzverfahren kümmern wir uns um die Abwehr von Insolvenzanfechtungen, die Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten, die Gestaltung von Insolvenzplänen, übertragende Sanierungen (Auffanglösungen) und vieles andere mehr. Dabei ist unser Blick stets auf die zügige Erzielung praxisgerechter Lösungen gerichtet.

Unsere Veröffentlichungen zum Thema Insolvenzrecht finden Sie hier.

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