Europarechtliche Vorgaben spielen heute in nahezu allen Gebieten des deutschen Rechts eine herausragende Rolle. Deshalb bieten wir unseren Mandanten auch Beratung in europarechtlichen Fragestellungen, bei Verhandlungen mit der Europäischen Kommission, in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof an.
Unsere Europarechts-Experten verfügen über langjährige Kontakte zu den Entscheidungsträgern in der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament sowie weiteren Institutionen auf europäischer Ebene. Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen ist seit 2006 Leiter des Ausschusses "Europäisches Vertragsrecht" und seit 2010 Leiter der deutschen Delegation bei der CCBE, dem Rat der Anwaltschaften in der Europäischen Union. Schwerpunkte unserer europarechtlichen Tätigkeit sind neben dem Europäischen Vertragsrecht das EU-Kartellrecht, insb. im Zusammenhang mit Vertriebsvereinbarungen, EU-Beihilfenrecht, Fusionskontrolle, die Vertretung in Kartellbußgeldverfahren, Anti-Dumping, Legal Lobbying, das europäische Produktsicherheitsrecht, Recht der WTO, Verfahren vor der Europäischen Kommission und Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Dabei kooperieren wir eng mit den Experten aus der EU-Rechts-Kanzlei Kemmler Rapp Böhlke & Crosby, die seit vielen Jahres vor Ort in Brüssel ausschließlich auf das Europarecht spezialisiert ist.