Engagiert, lösungsorientiert, individuell und vor allem sorgfältig. Das sind die besonderen Merkmale der Erbrechtspraxis bei Friedrich Graf von Westphalen & Partner.
Unser Fokus: alle Fragen des Erbrechts - sei es die vorsorgende Gestaltung für den eigenen Tod, sei es die Durchsetzung von Ansprüchen, wenn bereits ein Erbfall eingetreten ist.
Zur Gestaltung gehört die Planung der Vermögensnachfolge mit einem langfristigen Konzept. Sie beinhaltet nicht nur die Formulierung von Testamenten und Erbverträgen für Senioren. Wir sind vor allem auch für tatkräftige Unternehmer im besten Alter da: Todesfallklauseln in Gesellschaftsverträgen, Übergabeverträge, vorweggenommene Erbfolge, Optimierung bei der Erbschaftsteuer, Unternehmertestamente, Testamente für Patchwork-Familien, Eheverträge.
Wir können nicht nur gestalten, sondern auch streiten: Erbansprüche, Pflichtteil, Erbschein, Erbauseinandersetzung, Rückforderung von Schenkungen, Anfechtung von Testamenten. Bei aller persönlichen Betroffenheit unserer Mandanten: Wir streiten sachlich. Außergerichtlich und gerichtlich.
Wir sind in Deutschland verwurzelt und international vernetzt. Denn Erbfälle mit internationaler Bedeutung nehmen zu.
Unsere Veröffentlichungen zum Thema Erbrecht, Unternehmensnachfolge finden Sie hier.