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Das dritte Geschlecht: m/w/d - Haftungsrisiko geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen

Seit Anfang des Jahres ist für intersexuelle Menschen neben "männlich" und "weiblich" auch der Eintrag "divers" im Personenstandsregister möglich. Für Unternehmen ist dies insbesondere für Stellenangebote relevant, weil nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein Arbeitsplatz grundsätzlich geschlechtsneutral ausgeschrieben werden muss. Jede Stellenanzeige muss folglich den Zusatz (m/w/i/t) oder (m/w/d) enthalten – als Abkürzung für „männlich“ und „weiblich“ sowie für „intersexuell/transsexuell“ bzw. „divers“.

Da ein Bewerber kaum die Möglichkeit hat, die tatsächlichen Gründe für seine Ablehnung zu erfahren, sieht das AGG eine Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitsgebers vor. Der abgelehnte Bewerber braucht lediglich Indizien vorzutragen, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Gelingt dies, trifft den Arbeitgeber die Beweislast, dass die Ablehnung keine rechtswidrige Benachteiligung darstellt. Stellenausschreibungen bieten hier durch die Einführung des dritten Geschlechts aktuell eine besonders große Angriffsfläche. So sind nach einer aktuellen Analyse von 620.000 Inseraten durch die Jobsuchmaschine Adzuna nur ca. die Hälfte der auf der Plattform veröffentlichen Stellenausschreibungen im heutigen Sinne geschlechtsneutral formuliert; sie beschränken sich auf das übliche „m/w“.

Um Schadenersatzansprüche abgelehnter Bewerber, in der Praxis vor allem aber Entschädigungsforderungen für immaterielle Nachteile von bis zu drei Monatsgehältern zu vermeiden, sollten Unternehmen die Formulierung ihrer Stellenausschreibungen hinsichtlich des dritten Geschlechts überprüfen und erforderlichenfalls anpassen. Und noch ein Hinweis: das Diskriminierungsverbot gilt nicht nur bei Stellenangeboten; nach § 2 Nr. 8 AGG sind Benachteiligungen auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, unzulässig. So sollte beispielsweise bei Online-Shops neben „Herr“ und „Frau“ eine dritte Auswahloption eingerichtet werden – wenn man nicht ganz auf eine entsprechende Angabe verzichten mag.

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