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Transformation der Zahlungsverzugs-Richtlinie - ein Schritt in die richtige Richtung

Die letzte Bundesregierung hatte sich erstaunlich schwergetan, die Zahlungsverzugs-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2011 (Nr. 2011/7/EU) rechtzeitig in geltendes Recht umzusetzen. Vor allem die Bauindustrie, aber auch - ganz allgemein - das Handwerk liefen gegen den Referentenentwurf des Justizministeriums mit guten Gründen Sturm (vgl. Graf von Westphalen, BB 2013, 515 ff.). Sie befürchteten - nicht zu Unrecht - eine erhebliche Verschlechterung der Zahlungsmoral in deutschen Landen, weil nämlich Zahlungsfristen von 60 Tagen zur Regel hätten werden können. Mittelstandsfeindlich war daher das Codewort in der politischen Debatte. Derweilen lief die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie - 16.03.2013 - ab (vgl. Oelsner, NJW 2013, 2469 ff.); ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ist die Folge. Erfreulich ist das kaum. Und ob das Datum der endgültigen Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU außerhalb von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Bundesrepublik im Rahmen einer Staatshaftung - Stichwort: Francovic-Rechtsprechung (EuGH, NJW 1992, 165) - nur mit Hilfe von richtlinienkonformen Auslegungsergebnissen zugunsten der Gläubiger erreicht werden kann, wird man abwarten müssen.

Unser Partner Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen hat zu diesem Thema in der aktuellen Ausgabe des Betriebs-Berater einen Bericht veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie im unten eingefügten pdf (Betriebs-Berater 2.2014).

Kontakt: Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen

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