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Sudan: Nach der Aussetzung der US Sanktionen zeichnet sich eine Öffnung des Marktes ab 

Als eine ihrer letzten Amtshandlungen hat die Obama-Administration Mitte Januar das gegen den Sudan verhängte allgemeine Embargo ausgesetzt. US-Unternehmen dürften seither wieder mit dem Sudan Handel treiben. In Kraft bleiben lediglich die spezifischen Sanktionen, die im Zusammenhang mit dem Darfour-Konflikt verhängt wurden und den Export bestimmter Güter (Waffen) oder Geschäfte mit bestimmten („gelisteten“) Personen verbieten. Das öffnet auch Perspektiven für deutsche Unternehmen, die traditionell stark im Sudan engagiert waren. Unter anderem weil der Sudan auf Grund der US-Sanktionen vom internationalen Bankenverkehr de-facto abgeschnitten war, war das Sudan-Geschäft insgesamt zum Erliegen gekommen. Auch nach der Aussetzung der US-Sanktionen bleibt der Sudan aber ein schwieriger Markt. So sind die US-Sanktionen nur vorläufig ausgesetzt. Über deren endgültige Aufhebung soll Mitte des Jahres entschieden werden. Hinzu kommt, dass das sudanesische Recht eine Reihe von Besonderheiten aufweist, die bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind. Schließlich ist aus Compliance-Gründen eine Business-Due Diligence hinsichtlich Partner und Projekt bei jedem Neuengagement unabdingbar.

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Kontakt: Dr. Barbara Mayer

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