Die Stimmung im Markt für Unternehmenstransaktionen verbessert sich kontinuierlich. Im vergangenen Jahr lag Deutschland mit knapp 900 Transaktionen im Bereich bis 400 Millionen Euro europaweit auf Platz 3. Und das M&A-Team von Friedrich Graf von Westphalen & Partner mischte dabei kräftig mit.

Vor diesem Hintergrund treten auch wieder Versicherungskonzepte in den Fokus, die in Deutschland bislang ein Schattendasein geführt haben, wie etwa die Tax Indemnity Insurance (Absicherung gegen unerwartete Steuereffekte) und die Litigation Buyout Insurance (Absicherung gegen anhängige oder drohende Rechtsstreitigkeiten), insbesondere aber auch die sog. Warranty & Indemnity Insurance (auch Gewährleistungsversicherung genannt). Bei dieser geht es um die Absicherung von Vermögenseinbußen in Folge von Garantien.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer einer Unternehmensbeteiligung können grundsätzlich eine derartige Warranty & Indemnity Insurance abschließen, die insbesondere dann eingreifen soll, wenn sich ein vom Verkäufer abgegebenes Garantieversprechen als unrichtig herausstellt. Denn ist die vom Verkäufer abgegebene Garantie (bspw. im Hinblick auf die Erbringung von Stammeinlagen, die Richtigkeit von steuerlichen Vorgängen oder die Belastungsfreiheit von Geschäftsanteilen) fehlerhaft, haftet der Verkäufer dem Käufer grundsätzlich aus der vertraglichen Garantie. Ist der Verkäufer Versicherungsnehmer, erwirbt er bei Haftung aufgrund einer fehlerhaften Garantie einen Anspruch gegen den Versicherer auf Freistellung von Haftungsansprüchen des Käufers. Ist der Käufer Versicherungsnehmer, erwirbt er aufgrund einer fehlerhaften Garantie einen Anspruch gegen den Versicherer auf Ausgleich des entstandenen Schadens. Die Warranty & Indemnity Insurance dient damit letztlich sowohl den Verkäufer- als auch den Käuferinteressen, und zwar unabhängig davon, wer von beiden den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Der durch eine Warranty & Indemnity Insurance bereitgestellte Versicherungsschutz ist allerdings nicht vollumfassend. Risiken von über 250 Millionen Euro sind derzeit wohl nicht zu versichern. Versicherbar sind darüber hinaus nur unbekannte, durch Garantieversprechen abgedeckte Risiken, nicht aber Verkäufer und Käufer bekannte Risiken, wie sie üblicherweise Gegenstand von Freistellungen sind. Diese lassen sich aber unter Umständen über eine gesonderte Versicherung (Special Situation Insurance) abdecken. Die Kosten einer Warranty & Indemnity Insurance liegen im Durchschnitt etwa zwischen 1 und 2 % der Deckungssumme. Die Absicherung bekannter Risiken ist verständlicherweise teurer (3 bis 10 %). Zusätzlich hat der Versicherungsnehmer allerdings die Kosten der Prüfung der Transaktionsunterlagen durch die externen Berater des Versicherers zu tragen. Hier liegt ein weiterer Nachteil. Die Prüfung der notwendigen Underwriting-Unterlagen ist zeitaufwendig. Sofern Versicherungsschutz über eine Warranty & Indemnity Insurance bemüht werden soll, sollte dies daher möglichst frühzeitig vor Closing erfolgen.

Ob sich die Warranty & Indemnity Insurance im Markt durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Das Deckungskonzept als solches scheint schlüssig und für beide Seiten des Kaufvertrages vorteilhaft, zumal es dem Verkäufer bei Vorliegen einer Warranty & Indemnity Insurance leichter fallen dürfte, relativ weitgehende Garantiezusagen zu Gunsten des Käufers abzugeben. Geschaffen werden Liquidität und Planungssicherheit. Der Kaufpreis ist vereinnahmt, auf die Bildung einer bilanziellen Rückstellung für Garantiefälle kann wegen der bestehenden Deckung gegebenenfalls verzichtet werden.

Mike Weitzel 

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