In jeder Ausgabe unseres Newsletters möchten wir einige Personen aus unserer Sozietät persönlich vorstellen. Diesmal sind aus Mike Weitzel aus Köln und Dr. Matthias Jünemann aus Freiburg an der Reihe. Beide verbindet, dass sie ihre ersten Berufserfahrungen in einer anderen Kanzlei gesammelt und erst dann zu Friedrich Graf von Westphalen gewechselt sind.

Mike Weitzel, Jahrgang 1971, Rechtsanwalt seit 2000, verstärkt seit Anfang November 2009 das auf Produkthaftungs- und Versicherungsrecht spezialisierte Team um die Kölner Partner Prof. Dr. Tobias Lenz und Carsten Laschet. Er wechselte von der vorwiegend forensisch tätigen Versicherungsspezialkanzlei Bach, Langheid & Dallmayr zum Kölner Büro, um seine Expertise in einem auf höchstem Niveau agierenden und besonders teamorientierten Umfeld einbringen zu können. Das ist eine spannende Aufgabe, die ihm immer wieder Freude macht. Mike Weitzel ist auf die haftungs- und deckungsrechtliche Beratung bei nationalen und internationalen Schadenfällen spezialisiert. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten des auch veröffentlichend tätigen Fachanwalts für Versicherungsrecht zählen u.a. neben den Gebieten der Produkthaftung und Produktsicherheit seit jeher auch das Versicherungsvertragsrecht und die D&O-Versicherung (Managerhaftung) und natürlich die Prozessführung.

Dr. Matthias Jünemann, Jahrgang 1970, Rechtsanwalt seit 2000, in unserem Freiburger Büro tätig seit April 2010. Bis dahin war er in einer kleineren Freiburger Kanzlei und hat sich dort schon früh auf das Familien- und vor allem das Erbrecht spezialisiert. In beiden Rechtsgebieten ist er sowohl konzeptionell gestaltend (Ehe- und Erbverträge, Testamente, Übergabeverträge, Unternehmensnachfolge) als auch forensisch (Erbscheinsverfahren, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche, Trennungs- und Scheidungsfolgen, Zugewinnausgleich) tätig. Der Kanzleiwechsel bietet ihm die Möglichkeit, seine Spezialisierungen deutlich zu vertiefen. Gleichzeitig bereitet es ihm Freude, sich in der neuen Umgebung mit Spezialisten anderer Rechtsgebiete auszutauschen und Mandate im Team zu betreuen, insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge. Damit haben sich alle Erwartungen, die mit dem Kanzleiwechsel verbunden waren, voll erfüllt. Seit 2010 wird er zudem vermehrt vom Insolvenzgericht als Verwalter in Nachlassinsolvenzverfahren eingesetzt. Er veröffentlicht Fachaufsätze und ist als Co-Autor für einen im ZErb-Verlag neu erscheinenden Kommentar zu erbrechtlichen Nebengesetzen eingeplant.

Kontakt > mehr