Bei staatlichen Gerichten wird in der jeweiligen nationalen Amtssprache verhandelt. In Deutschland ist Gerichtssprache deutsch, in Frankreich französisch. Die lingua franca des internationalen Business ist aber englisch - mit der Folge, dass sich deutsche und französische Gerichte immer schwerer tun, im globalen Wettbewerb der Gerichtsstände konkurrenzfähig zu bleiben.

In Deutschland laufen - wie wir früher schon berichtet haben - die ersten Versuche mit Kammern für internationale Handelssachen, bei denen Verfahren in englischer Sprache geführt werden können. Und auch Frankreich ist darum bemüht, als attraktiver Standort für internationale (und häufig lukrative) Gerichtsverfahren anerkannt zu werden. Seit Anfang 2011 gibt es am Tribunal de Commerce in Paris eine Kammer, vor der in englischer, deutscher und spanischer Sprache verhandelt werden kann. Das will etwas bedeuten in einem Land, in dem die Verwendung der französischen Sprache auch im Alltag per Gesetz geregelt ist!

Die Franzosen gehen mit ihrer Regelung teils weiter, teils weniger weit als die deutschen Reformüberlegungen: Einerseits ist die Auswahl an Sprachen weiter: es kann nicht nur in englisch, sondern auch in deutsch und spanisch verhandelt werden; und die Richter akzeptieren Dokumente in diesen Sprachen (ohne Übersetzung), wenn alle Verfahrensbeteiligten damit einverstanden sind. Andererseits werden die Urteile - anders als beim deutschen Reformprojekt - weiterhin in französisch aufgesetzt.

Fazit:

Bei Geschäftsbeziehungen zwischen deutschen und französischen Vertragspartnern sollte künftig an die Möglichkeit gedacht werden, im Konfliktfall vor den staatlichen Gerichten in Paris ein Verfahren in deutscher Sprache zu führen. Das kann und sollte bereits in der Gerichtsstandsklausel im Vertrag festgelegt werden.

Dr. Barbara Mayer

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