Es gibt auf der Welt im Wesentlichen zwei Rechtssysteme: das kontinentale Rechtssystem, das seine Wurzeln im römischen Recht hat, und das angloamerikanische Common Law. Das kontinentale Rechtssystem gilt in Kontinentaleuropa, nahezu ganz Asien, dem Nahen Osten, in großen Teile Afrikas, ganz Mittel- und Südamerika - und erfasst damit rund zwei Drittel der Weltbevölkerung. Im weiteren Drittel (Großbritannien, Indien, Australien, Nordamerika) trifft man auf das Common Law. Das kontinentale Recht ist durch Gesetzbücher wie das BGB und das HGB geprägt, während das angloamerikanische Common Law System auf Präzedenzfällen beruht, also auf im Laufe der Jahrhunderte zusammengekommene Gerichtsentscheidungen.

Seit längerer Zeit herrscht ein lebhafter Wettbewerb zwischen den Rechtssystemen: er findet täglich bei grenzüberschreitenden Verträgen zwischen Partnern aus den verschiedenen Rechtssystemen statt; und er fand Ausdruck beim Werben der Systeme um die Länder des „Ostblocks" und die Schwellenländer, die in den letzten 20 Jahren neue Rechtsordnungen aufgebaut haben. Wer „sein" Rechtssystem durchsetzen kann, hat bei der weiteren Durchsetzung seiner Interessen einen Heimvorteil. Das Rechtssystem wird zum Standortvor- oder Nachteil für die heimische Wirtschaft. Und so engagieren sich Juristen aus der Praxis, Rechtswissenschaftler an den Universitäten, Verbände und Regierungen seit Langem engagiert für „ihr" Rechtssystem.

Jüngst hat sich eine neue Initiative formiert: deutsche und französische Juristenverbände haben sich zusammengetan, um nicht wie bisher separat für ihr jeweiliges nationales Recht zu werben, sondern um gemeinsam die Vorzüge des kontinentaleuropäischen Rechtssystems bekannt zu machen.

Das kontinentale Recht mit den gemeinsamem Wurzeln im römischen Recht ist dem angloamerikanischen Recht in vielerlei Hinsicht überlegen: Verbraucher und Unternehmer können das für sie geltende Recht den Gesetzen entnehmen und damit vergleichsweise eindeutig feststellen, ohne Gerichtsentscheidungen nach Präzedenzfällen durchsehen zu müssen. Die Ergebnisse einer Rechtsanwendung sind vorhersehbar. Das kontinentale Recht sorgt für kurze und effiziente Verträge. Nur solche Punkte müssen geregelt werden, bei denen von den gesetzlichen Regelungen abgewichen wird. Dies spart Zeit und Geld. Die Gerichte arbeiten schnell und kostengünstig. Und wer einen Prozess gewinnt, bekommt seine Anwaltskosten von der anderen Seite erstattet. Staatliche Register schaffen Rechtssicherheit und Vertrauen. Um diese Vorzüge der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen deutlich zu machen, haben die deutschen Juristenverbände (Richterbund, Anwaltverein, Bundesrechtsanwaltskammer, Notarkammer und Notarverein) gemeinsam mit der französischen „Fondation pour le Droit Continental" eine Broschüre über die Vorzüge des kontinentalen Rechts erarbeitet. Diese Broschüre wurde Anfang Februar 2011 feierlich in der Französischen Botschaft in Berlin und zeitgleich in der Residenz des deutschen Botschafters in Paris an die Justizminister aus Deutschland und Frankreich übergeben.

Die Broschüre richtet sich zum einen an grenzüberschreitend tätige Unternehmer und Unternehmen und zum anderen an Juristen, die in einem internationalen Umfeld arbeiten und dem Wettbewerb der Rechtsordnungen ausgesetzt sind. Nähere Informationen über die Initiative und die Broschüre zum Downloaden finden Sie hier: http://www.kontinentalesrecht.de/

Kontakt: Friedrich Graf von Westphalen, Gerhard Manz, Barbara Mayer

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