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Claudia Maaßen LL.M., Maître en droit, Partnerin (seit 2016 bei FGvW in Köln)

„Als ich zu FGvW kam, hatte ich bereits dreizehn Jahre Berufserfahrung. Ich wollte immer Anwältin sein und hatte zum Berufseinstieg bewusst eine mittelgroße wirtschaftsrechtliche Kanzlei gewählt. Nach zwei Kindern wechselte ich 2012 in die Rechtsabteilung eines großen Versicherungskonzerns, weil ich glaubte, dort Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Bald stellte ich aber fest, dass mir die persönlichere Atmosphäre und die Gestaltungsmöglichkeiten in einer Kanzlei und die gerichtliche Tätigkeit fehlten. Nach der Geburt meines dritten Kindes beschloss ich daher, mich wieder in einer Kanzlei zu bewerben. Dann stieß ich auf eine Anzeige von FGvW.

Vor dem Bewerbungsgespräch hatte ich Zweifel, ob FGvW eine Anwältin mit drei kleinen Kindern einstellen würde, die zumindest in näherer Zeit nur in Teilzeit arbeiten möchte. Wie ich von Kolleginnen weiß, bestehen bei nicht wenigen Kanzleien noch immer Vorbehalte, wenn es darum geht, Teilzeitkräften Verantwortung zu übertragen. Einige Kanzleien haben noch immer nicht verstanden, dass eine Teilzeitkraft als vollwertiger Ansprechpartner für seine – und ihre – Mandanten da sein kann.

Bei FGvW gab es diese Vorbehalte nicht. Schon vor der Einstellung betonten die verantwortlichen Partner, dass eine Teilzeittätigkeit selbstverständlich möglich ist und alle Karriereoptionen offen lässt. Mehr noch: Mir wurde die Flexibilität zugesichert, die erst die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht. Wird ein Kind plötzlich krank oder fällt der Babysitter aus, kann ich meine Arbeitszeit verschieben oder aus dem Home Office arbeiten. Umgekehrt bin ich flexibel, wenn meine übliche Arbeitszeit nicht ausreicht: Wenn Besprechungen mit Mandanten nur nachmittags erfolgen können oder auswärtige Gerichtstermine anstehen, ist dies auch während meiner eigentlich freien Nachmittagsstunden möglich. Und wenn der Mandant eine dringende Frage hat, telefoniere ich auch schon einmal vom Spielplatz aus. Damit habe ich Zeit für meine Kinder, bleibe aber für die Mandanten ebenso gut erreichbar wie ein Vollzeitanwalt.

Jetzt erlebe ich wieder, was für mich die Anwaltstätigkeit ausmacht: Der zentrale Ansprechpartner für die Mandanten zu sein und ihr Recht auch vor Gericht durchzusetzen.

FGvW gibt mir diese Möglichkeit, weil alle hier Wert darauf legen, dass sich niemand zwischen Beruf und Familie – oder auch Beruf und Promotion – entscheiden muss. Wir haben alle ein Privatleben und sind doch mit vollem Einsatz für unsere Mandanten da. Mittlerweile bin ich Partnerin und weiß, dass ich die richtige Wahl getroffen habe.“

Klingt gut? Dann nehmen Sie doch Kontakt mit Claudia Maaßen LL.M. auf. Sie beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.

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