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Krankenhausreform 2024: Was Fonds und Finanzierer jetzt wissen müssen

Die Ampel-Koalition plant eine Reform der Krankenhausversorgung. Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf Eckpunkte geeinigt. Von den 16 Ländern haben 14 dafür gestimmt. Schleswig-Holstein enthielt sich und Bayern stimmte dagegen. Ausgangspunkt des Eckpunktepapiers sind die Vorarbeiten aus Nordrhein-Westfalen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach strebt an, mit Beteiligung der Länder über den Sommer einen konkreten Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Die Reform soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Krankenhausplanung ist Ländersache

Die Kompetenz für die Krankenhausplanung liegt bei den Ländern. Die Verpflichtung der Länder zur Vorhaltung einer bedarfsgerechten Krankenhausstruktur und Finanzierung bleibt von den Regelungen unberührt. Jedoch sollen Mittel aus Bund und Ländern der ergänzenden Finanzierung von Krankenhausstrukturfonds dienen.

Die zentralen Ziele der Krankenhausreform sind

  • die Gewährleistung von Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge),
  • die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie
  • Entbürokratisierung.

Klinikschließungen sollen vermieden werden und flächendeckend soll eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sichergestellt werden.

Dies soll auch durch die Beendigung des Systems der Fallpauschalen erreicht werden. An die Stelle der Fallpauschalen sollen laut des Eckpunkteplans Vorhaltepauschalen rücken, die auch Kliniken mit vergleichsweise wenigen Behandlungen gewährt werden sollen. Die Vorhaltevergütung ist temporär unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme und soll eine flächendeckende Versorgung gewährleisten. Allerdings wird sie nur Kliniken bewilligt, die die Qualitätskriterien erfüllen.

Qualitätskriterien für die Finanzierung

Die Finanzierung soll auf Grundlage von den Qualitätskriterien erfolgen, die jeweils für genauer definierte Leistungsgruppen gelten sollen. Diese Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben hinsichtlich Ausstattung, Personal und Behandlungserfahrungen sicherstellen. Das Vorliegen der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen wird nach bundeseinheitlichen Vorgaben regelmäßig vom medizinischen Dienst (MD) geprüft. Mit der Entwicklung einer Leistungsgruppensystematik, einem nachvollziehbareren Leistungsbezug sowie einer besseren Leistungssteuerung soll einer Über- oder Unterversorgung entgegengewirkt werden und Transparenz schaffen.

Kategorisierung in Versorgungsstufen

Weiterhin sollen die Krankenhäuser bestimmten Versorgungsstufen, sog. Leveln, zugeordnet werden. Sie sollen verdeutlichen, ob eine Klinik vor allem für die medizinische Grundversorgung verantwortlich ist oder auch komplizierte Behandlungen übernimmt. Das Kliniknetz soll in Stufen eingeordnet werden. Von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit Kliniken mit weiteren Angeboten, zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken reicht der Katalog.

Kritik an der Reform

Das Eckpunktepapier stößt allerdings auf Kritik. Großer Kritikpunkt der Bundesärztekammer am Papier sind die Ausformulierungen für die ärztliche Weiterbildung, für die noch kein stimmiges Konzept vorliege. Es müssten alle Kliniken in die Pflicht genommen werden, gerade auch die großen Krankenhäuser und Kliniken, die spezialisierte Versorgungsaufträge erhalten. Anders als es die Eckpunkte vorsehen, können die Kliniken der niedrigsten Versorgungsstufe (Level-Ii-Kliniken) zwar einen Beitrag leisten, aber nicht die zentrale Rolle im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung spielen. Auch die Finanzierungsfragen blieben weitgehend offen.

Enttäuschung bei den Krankenhäusern

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), bezeichnete das Ergebnis als enttäuschend. Aus der großen Krankenhausreform, die als Re-volution angekündigt worden sei, sei ein „Eckpunktepapier voller Absichtserklärungen und Prüfaufträgen“ geworden. Er bemängelte, dass Bund und Länder unkontrollierbare Klinikschließungen hinnehmen, statt für einen geordneten Übergang in die neue Krankenhauswelt zu sorgen. Bis die Finanzierungsreform 2027 greife, käme es zu Versorgungslücken in Deutschland. Zudem bleibe völlig offen, welche Mittel für die Umstrukturierung der Krankenhäuser bereitgestellt werden. Diese fehlende Planungssicherheit treffe vor allem die Menschen in ländlichen Gebieten. Zudem fehle eine zentrale Regelung zur Bekämpfung der Bürokratie, die noch deutlicher durch den Personalmangel werde. Auuffällig auch, sei die berufsdemografische Entwicklung: Im Krankenhausbereich sei jede dritte Pflegekraft über 50 Jahre alt. Hier werde deutlich, dass jüngeres Personal gebraucht werde und dass an diesem nicht gespart werden dürfe.

Fazit und Empfehlung

Zwar zeigen die Eckpunkte mittel- und langfristig gute Ansätze, die auch die Kliniken unterstützen. Trotzdem sind viele Aussagen zu unbestimmt und bieten den Krankenhäusern keine verlässliche Planungsgrundlage.

Nach der Sommerpause will der Bund ein eigenes Gesetz zur Transparenz vorlegen, dem das Eckpunktepapier als Grundlage dienen soll. Patienten sollen durch die Reform einen Überblick über die Qualität der Leistungen bekommen.

Krankenhäuser sollten sich jetzt bereits auf eine betriebswirtschaftliche Herausforderung einstellen. Je nach Kategorisierung kommen Finanzierungsherausforderungen auf die Häuser zu. Auch Konsolidierungsüberlegungen könnten ein Weg sein.

Wenn Sie Fragen zu potentiellen Konsequenzen der Krankenhausreform haben, sprechen Sie die Autorinnen gern an.

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