International vernetzt, erfahren, schnell und zuverlässig – das ist nicht nur im Bereich Exportkontrolle und Zollrecht relevant. Aber gerade dieser Bereich steht immer mehr im Fokus unserer Mandanten und damit auch unserer Beratung.

Die internationale Verflechtung der Wirtschaft macht eine Auseinandersetzung mit dem Zoll- und Außenhandelsrecht unentbehrlich. Hierbei bildet die Exportkontrolle ein Kernelement: Unternehmen haben nicht nur (teils weltweite Geltung beanspruchende) Sanktionen zu beachten, sondern auch Lizenzanforderungen beim Export gewisser Produkte zu prüfen. Während EU-weit sehr weitgehend ein freier Handel zulässig ist, ist die Exportkontrolle beim Export in Nicht-EU-Länder aus den Abläufen unserer Mandanten nicht mehr wegzudenken. 

Über unsere Kooperationspartner im Ausland stellen wir sicher, dass bspw. auch die Bedeutung der US-Sanktionen und Embargos in der Exportkontrolle abgebildet werden kann. Wir unterstützen unsere Mandanten bei BAFA-Anfragen und sonstigen zollrechtlichen Fragen des Im- und Exports. Die Beratung zum Export von Dual Use-Gütern gehört ebenso zu unserem Repertoire wie der Aufbau einer Compliance-Struktur unter besonderer Berücksichtigung der Exportkontrolle. Wir beraten zu Auswirkungen der Antidumpingregelungen und vertreten unsere Mandanten bei Streitigkeiten mit Zollbehörden.

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