Prof. Dr. F. Christian Genzow, Vertriebsrecht

Sichert die Garantie den selektiven Vertrieb?

Hyundais Vorstoß, mithilfe des Garantieversprechens gegen den freien Handel vorzugehen, ist aus Herstellerperspektive durchaus überlegenswert. Doch beim Querbezug ist Vorsicht geboten.

Bei einem selektiven Vertriebssystem verpflichtet sich der Anbieter, die Vertragswaren nur an Händler zu verkaufen, die anhand festgelegter Merkmale ausgewählt wurden. Die Händler verpflichten sich, die Vertragsware nicht an systemfremde Händler zu verkaufen. Kartellrechtlich werden diese selektiven Vertriebssysteme durchaus geschützt, auch wenn die Umsetzung in der Praxis vielfach Schwierigkeiten macht.

Vor diesem Hintergrund muss wohl auch Hyundais Idee gesehen werden, die Herstellergarantie von fünf Jahren nur noch für solche Fahrzeuge zu geben, die von einem autorisierten Vertragshändler an Endkunden verkauft werden. Das ist durchaus eine überlegenswerte Konzeption - vorausgesetzt, dass nicht beabsichtigt wird, den sogenannten Querbezug zu beschränken.

Darunter versteht man, dass der autorisierte Händler bei einem anderen autorisierten Händler der gleichen Marke überall im Europäischen Wirtschaftsraum Vertragsware beziehen darf. Die europaweite Preisnivellierung ist für die EU-Kommission von größter Wichtigkeit, auf jede Einschränkung reagiert sie empfindlich.

Händlergarantie als Königsweg? 

Den freien Händlern wird die Initiative von Hyundai indes kaum gefallen - und vielleicht auch nicht dem einen oder anderen Verbraucher. Da die Garantie aber eine freiwillige Leistung ist, spricht einiges für die Zulässigkeit der Konzeption. Schwierig ist lediglich, dass nicht der Händler, sondern der Kunde Adressat der Garantieeinschränkung von Hyundai sein könnte.

Dies ließe sich aber dadurch vermeiden, dass nicht der Hersteller die Garantie vergibt, sondern der autorisierte Händler vom Hersteller berechtigt wird, seinem Kunden die Fünfjahresgarantie zu geben. Insoweit könnte sich eine vom Hersteller an den autorisierten Handel gegebene Händlergarantie als Königsweg erweisen.

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