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Der Ausstieg des UK aus der EU ist am 1. Januar 2021 Wirklichkeit geworden. Nach Jahren des Verhandelns, des Hin-und-Her, nach mehrmals verlängerten Übergangsphasen, in denen das UK nicht so richtig drin, aber auch nicht so richtig draußen war, ist das UK nun ein echter Drittstaat. Aber immerhin einer, mit dem die EU gleich zum Start ein recht umfassendes Freihandelsabkommen geschlossen hat. Doch auch wenn durch die Verhandlungen in letzter Minute nun wenigstens Zölle vermieden werden könnten: Es wird sich künftig einiges ändern. Denn obwohl das Freihandelsabkommen viele Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Handel beinhaltet: Eine EU-Mitgliedschaft kann selbst das ambitionierteste Abkommen nicht ersetzen.

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen, die sich in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren stellen werden: Bei der Vertragsgestaltung, beim Schutz Ihrer Marken und Patente auf der Insel, bei Unternehmenstransaktionen mit UK-Bezug, im Versicherungs- und Bankrecht, im Arbeits-, Vertriebs-, Kartell- und Vergaberecht oder bei Fragen zur Produkthaftung. Insbesondere sollten Sie sich in den nächsten Jahren auf weitere Veränderungen mit Blick auf den auf das UK anwendbaren Rechtsrahmen einstellen (und dies in Ihren Verträgen entsprechend berücksichtigen): Denn beide Seiten haben bereits betont, dass das nun geschlossene Abkommen nur der Anfang sein soll. Wir bleiben für Sie am Ball – und halten Sie hier natürlich auf dem Laufenden.

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