Dr. Albert Schröder, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Neue Umwandlungsmöglichkeiten – Notausgang für die Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland?

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wird voraussichtlich mit Ablauf des 29.03.2019 aus der EU ausscheiden. Ob es für die Fortgeltung des EU-Rechts Übergangsregeln geben wird, ist auch nach Zustimmung des britischen Kabinetts am 14.11.2018 zum Brexit-Abkommen weiterhin unklar. Zahlreiche als englische Limited organisierte Unternehmen betreiben ihre Geschäftstätigkeit de facto aus Deutschland heraus, haben daher hier auch ihren Verwaltungssitz. Deren Fortbestand als Limited – und damit die Haftungsbeschränkung ihrer Gesellschafter – ist akut gefährdet. Es gibt mehr oder weniger praktikable Vorschläge zur Problemlösung. Der Bundestag hat am 19.12.2018 auf Vorschlag der Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, dessen Wirksamkeit fraglich ist und das überdies das eigentliche Problem – die hohen Kosten und Steuerrisiken der Rückkehr in eine Rechtsform deutschen Rechts – außer Acht lässt.

Den vollständigen Artikel, der im Betriebsberater vom 19.11.2018, S. 2755 ff. (Heft 47) erschienen ist, können Sie (mit freundlicher Genehmigung des Verlages) hier lesen:

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