
Dr. David Kipping LL.M., Maître en droit (Köln/Paris)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
david.kipping@fgvw.de
T +49 221 20807-46
F +49 221 20807-23
Agrippinawerft 24
Im Rheinauhafen
50678 Köln



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david.kipping@fgvw.de
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Rechtsanwalt - Partner
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Studium in Köln und Paris
LL.M. (Köln/Paris)
Maître en droit (Paris I - Panthéon-Sorbonne)
Gewerblicher Rechtsschutz
Marken- und Designrecht
Lauterkeits- und Werberecht
Patent- und Gebrauchsmusterrecht
Prozessführung
Produktkennzeichnungsrecht
IT-Recht
Lizenzverträge
Deutsch, Englisch und Französisch
Häufig empfohlener Anwalt für Wettbewerbsrecht (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024), „vehementer Kämpfer, engagierter Designspezialist mit gr. Prozesserfahrung“
David Kipping gehört zu „Deutschlands besten Anwälten" 2017 - 2024 im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und in 2022 im Bereich Werberecht; "Lawyer of the Year" im Bereich Werberecht für 2022 (Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers)
Führender Name im Markenrecht (The Legal 500 Deutschland 2022 - 2023)
Empfohlener Anwalt für Marken- und Wettbewerbsrecht (The Legal 500 Deutschland 2019, 2021 - 2023), "Das Team rund um David Kipping beeindruckt uns immer wieder mit einer nahtlosen Integration von angrenzenden Rechtsgebieten", "ich kann mich nicht daran erinnern, wann wir mit David Kipping einen IP-Fall vor Gericht verloren haben", "ein brillanter Anwalt, extrem gründlich und gleichzeitig sehr kreativ in seinem strategischen Ansatz", "Ein brillanter technischer Jurist und guter Stratege. Ein sehr sicheres Paar Hände, das unsere Prioritäten versteht."
Name der nächsten Generation im Markenrecht (The Legal 500 Deutschland 2021)
Empfohlener Anwalt für den Bereich IP - Marken: Prozessführung (Leaders League 2022, 2023)
Experte für Markenrecht (WTR 1000, 2020), Mandanten: „Hartnäckiger Prozessanwalt, der genau weiß, worauf es ankommt, um vor Gericht zu gewinnen. Reaktionsschnell, richtet seinen pragmatischen Rat an den wirtschaftlichen Zielen seiner Mandanten aus und vermeidet häufig kostspielige Rechtsstreitigkeiten, indem er für die Parteien vorteilhafte außergerichtliche Vergleiche erreicht.“
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