

Reihe: „Gewerblicher Rechtsschutz im digitalen Raum – Metaverse, Blockchain, NFT & Co“
Das Metaversum – drei wichtige Tipps für Unternehmen zur Vermeidung von eigenen Rechtsverletzungen
Der letzte Beitrag dieser Reihe beschäftigte sich vor allem mit den entscheidenden Schritten, die Unternehmen ergreifen sollten, um ihre Marken zu schützen und ihre Position gegen potenzielle Rechtsverletzungen im Metaversum zu stärken.
Doch was sollten Unternehmen beachten, um nicht versehentlich selbst zu Rechtsverletzern zu werden, wenn sie sich entschließen, in dieser neuen virtuellen Welt aktiv zu werden?
Drei wichtige Tipps:
1. Denken Sie an das Metaversum!
Das Aufkommen des Internets hat in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen bei der Auslegung von Lizenzrechten geführt. Viele Verträge waren unklar, was zu Streitigkeiten darüber führte, ob lizenzierte Rechte die Online-Nutzung einschlossen.
Um ein ähnliches Szenario im Zeitalter des Metaversums zu vermeiden, sollten Unternehmen vorausschauend explizite Regelungen zur virtuellen Nutzung in ihre Verträge aufnehmen. Dies gilt sowohl für Unternehmen, die bereits konkrete Pläne für das Metaversum haben, aber auch für solche, die sich bislang noch gar nicht damit beschäftigt haben. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um den Erwerb von Rechten an geistigem Eigentum Dritter oder um die Einräumung von Rechten an externe Partner handelt.
Denkbar ist beispielsweise das Szenario, dass ein Unternehmen für eine bestimmte Produktlinie mit einer Drittfirma, einem Designer oder einem Musiker zusammenarbeitet. Wenn sich das Unternehmen hierfür die entsprechenden Rechte übertragen lassen will, sollen diese dann auch für virtuelle Versionen dieser Produktlinie gelten? Erstreckt sich die Rechteübertragung beispielsweise auch auf die Herstellung von NFTs?
Umgekehrt sollten Unternehmen, die ihr geistiges Eigentum an Dritte lizenzieren, spezifische Bedingungen für die Nutzung ihres geistigen Eigentums im Metaversum festlegen.
(Lizenz-)Verträge sollten daher bereits jetzt Bestimmungen enthalten, die eine solche Nutzung auf der Grundlage der strategischen Ziele des Unternehmens erlauben oder einschränken. Diese Vorausschau ermöglicht einen reibungsloseren Übergang in das Metaversum, ohne dass langwierige Nachverhandlungen notwendig werden.
2. Sichern Sie sich die entsprechenden Rechte!
Im Metaversum ist das, was wie eine lebendige und greifbare Erfahrung erscheinen mag, im Wesentlichen Code und Software. Unternehmen sind bei der Erschaffung von virtuellen Welten oder Objekten daher in den meisten Fällen auf Dritte – sprich Softwareentwickler und Virtual-Reality-Designer – angewiesen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jedes virtuelle Gut, sei es eine virtuelle Welt oder ein virtuelles Produkt, im Wesentlichen eine Manifestation von Softwarecode ist. Als solche sind diese digitalen/virtuellen Kreationen urheberrechtlich geschützt.
Man kann sich beispielsweise ein Möbelunternehmen vorstellen, das einen Virtual-Reality-Designer damit beauftragt, eines seiner charakteristischen und urheberrechtlich geschützten Möbelstücke für das Metaversum in ein virtuelles Produkt zu verwandeln. Obwohl ein solches virtuelles Produkt dann letztlich nur ein exaktes Abbild eines realen (bereits urheberrechtlich geschützten) Gegenstücks ist, könnte es eine neue urheberrechtsfähige Schöpfung darstellen.
Dies unterstreicht die Notwendigkeit, klare Vereinbarungen mit diesen Designern zu treffen, in denen die Eigentumsrechte und die Übertragung der Verwertungsrechte an den virtuellen Produkten ausdrücklich geregelt werden.
Auf diese Weise werden potenzielle Streitigkeiten über die Verwertungsrechte vermieden und die Unternehmen können ihre virtuellen Güter in vollem Umfang nutzen, ohne die Rechte anderer zu verletzen.
3. Seien Sie transparent!
Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dafür, virtuelle oder digitale Produkte anzubieten, häufig in der Form von NFTs. Um jedoch Unzufriedenheit der KäuferInnen oder gar Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs zu vermeiden, sollte beim Angebot solcher Waren im besonderen Maße auf Transparenz geachtet werden.
Denn bei den Käufern von virtuellen Waren und NFTs besteht oft große Unsicherheit darüber, was sie da eigentlich erwerben. Gerade weil alles im Metaversum noch so neu ist und es noch keine etablierten Praktiken gibt, unterliegen sie dabei häufig dem Irrglauben, dass sie mit dem Erwerb von digitalen oder virtuellen Gütern weitreichende gewerbliche Schutzrechte an den jeweiligen Produkten erwerben.
Dies mag in manchen Fällen auch zutreffen. Im Fall des Bored Ape Yacht Club (eine NFT-Sammlung mit Profilbildern eines Cartoon-Affen) zum Beispiel wird den Eigentümern der NFTs das Recht eingeräumt, ihre NFT-Kunstwerke uneingeschränkt auch kommerziell zu nutzen.
Die allermeisten Unternehmen werden jedoch bei der Erstellung und dem Verkauf von NFTs die kommerziellen Verwertungsrechte behalten und nur bestimmte Nutzungsrechte für nicht-kommerzielle Zwecke übertragen wollen. Dies sollte dann aber auch in den Angeboten klar kommuniziert werden.
Darüber hinaus können die den NFTs zugrundeliegenden "Smart Contracts" so programmiert werden, dass sie eine Funktion enthalten, die es Urhebern oder Unternehmen ermöglicht, an jedem späteren Weiterverkauf des NFTs prozentual am Erlös zu partizipieren. Auch auf einen solchen Mechanismus sollte jedoch deutlich hingewiesen werden.
Transparenz ist also das A und O, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs in der Zukunft zu vermeiden und eine reibungslose Teilnahme an der sich entwickelnden digitalen Welt zu gewährleisten.
Hier finden Sie die weiteren Teile unserer Reihe „Gewerblicher Rechtsschutz im digitalen Raum – Metaverse, Blockchain, NFT & Co“:
Das Metaversum – Chancen und Risiken
Das Metaversum – wie schütze ich meine Markenidentität in der virtuellen Welt?
21. September 2023