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Produkthaftung & Produktsicherheit

Die Messlatte für sichere Produkte ist mit Einführung des Produktsicherheitsgesetzes 2011 höher gelegt worden. Jetzt darf ein Produkt nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Gesundheit oder Sicherheit der Verwender oder Dritter nicht gefährdet. Lernen Sie dazu den Pflichtenkatalog kennen! Welche Bedeutung haben hier das GS-Zeichen und die CE-Kennzeichnung?

Themen:

  • Die Sachmängelhaftung
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
  • Die deliktische Haftung nach § 823 BGB
  • Wareneingangs- und Warenausgangskontrollen
  • Das Produktsicherheitsgesetz 2011
  • Das Ende des Rückrufs? Droht neues Ungemach?
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Konzept-Verantwortungs-Vereinbarungen
  • Grundlagen des Risikomanagements (Compliance)
  • Internationale Produkthaftung

Seminarleitung: Prof. Dr. Tobias Lenz

Termin und Ort:
27. Oktober 2014, Wuppertal

Nähere Informationen finden Sie hier.

Kontakt: Prof. Dr. Tobias Lenz

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