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Haftung für Medizinprodukte – Rechtliche Anforderungen an Qualitätskontrolle, Vertragsgestaltung und Versicherungsschutz

Für Hersteller, Händler und Importeure von Medizinprodukten bestehen erhebliche Haftungsrisiken und sie sehen sich daher ggfs. Ansprüchen von Patienten (wegen Produkthaftung) und Ansprüchen von Vertragspartnern (wegen vertraglicher Schadensersatzhaftung oder wegen gesamtschuldnerischer Produkthaftung) ausgesetzt. Z.B. stellen sich folgende Fragen: Welche Risiken übernimmt Ihr Lieferant? Was ist beim Import von Medizinprodukten in die EU zu beachten? Welche Risiken werden am besten vertraglich und welche durch eine Versicherung vermieden?

Unser Partner Dr. Hendrik Thies sowie Herr Jörg Wolf, Südvers GmbH, referieren zu folgenden Themen:

  • Grundsätze der Produkthaftung und vertragliche Haftung
  • Produktfehler
  • Wer ist Hersteller im Sinne des Produkthaftungsrechts (EU-Importeur, etc.)?
  • Grundsätzliche unbegrenzte Haftung nach deutschem Recht (entgangener Gewinn, etc.)
  • Produkthaftung des deutschen Herstellers bei Lieferung ins Ausland (auch bei Vertrieb über eine Vertriebsgesellschaft im Ausland)
  • Vermeidung der Haftung
  • Rechtliche Anforderungen an Qualitätskontrolle und deren Dokumentation
  • Möglichkeiten, die Haftung vertraglich zu begrenzen (in AGB oder in Verträgen)
  • Versicherung des Produkthaftungsrisikos
  • Welche Versicherungen gibt es für welche Schadensarten?
  • Welche Versicherung sollte der Hersteller vom Lieferanten verlangen?
  • Welche Versicherung benötigt der Lieferant, um die Anforderungen des Herstellers zu erfüllen?
  • Beachtung von Compliance-Vorschriften bei internationalen Versicherungsprogrammen  
  • Richtiges Vorgehen bei Produkthaftungsfällen

Termin und Ort:
10. Oktober 2018, Tuttlingen

Nähere Informationen finden Sie hier.

Kontakt: Dr. Hendrik Thies

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