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Geoblocking - was der Online-Handel nun berücksichtigen muss

Seit dem 3. Dezember 2018 greift sie nun – die neue EU-Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking im Binnenmarkt. Die Verordnung verbietet Onlinehändlern, den Kunden den Zugang zu einer Webseite aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Orts der Niederlassung zu sperren und ihn von bestimmten Angeboten auszuschließen. Ziel ist es, innerhalb der Europäischen Union einen freien und reibungslosen, aber auch digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Egal, wie gut oder schlecht Anbieter die Verordnung finden – ignorieren sollten sie diese jedenfalls nicht. Denn bei Nichteinhaltung drohen neben unzufriedenen Kunden auch Abmahnungen.

Onlineanbieter müssen sich daher auf die neue Rechtslage einstellen. Das bedeutet für sie beispielsweise eine Anpassung der Homepage, auf der etwaige technische Zugangssperren für ausländische Kunden abgebaut werden müssen, eine Überarbeitung der AGB und nicht zuletzt auch eine Prüfung der steuerlichen Auswirkungen. Auf der Veranstaltung erhalten Interessierte dazu zahlreiche Tipps und Hilfestellungen.

Dozent ist unser Partner Werner Bachmann.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Termin und Ort:
14. Dezember 2018, Freiburg

Kontakt:
Werner Bachmann

Einen Artikel von Frau Bongers-Gehlert zu diesem Thema lesen Sie hier.

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