„Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun.“ Diese Leitsätze von Goethe sind 200 Jahre alt und haben bis heute nicht an Aktualität verloren.
Sandra Ott
Wohnungseigentumsrecht: Erleichterte Beschlussfassung in der Wohnungseigentümergemeinschaft für privilegierte bauliche Veränderungen
Arbeitsrecht: Vergütung bei Verlängerung der Arbeitszeit nach einem Erhöhungsverlangen des Arbeit-nehmers gem. § 9 TzBfG
Gesellschaftsrecht: Keine Legitimationswirkung der Gesellschafterliste bei Rechtsmissbrauch
Herausforderungen im Auslandsgeschäft
2. Rheinländischer Pflegestammtisch
Produkthaftung und Produktsicherheit 05/2024
Hybrider Zertifikatslehrgang an der Universität Münster „Financial Lines / Vermögensschadenhaftpflicht“
13. Fakultätskarrieretag Jura in Freiburg
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