Dass der Deutsche Anwaltstag 2011 erstmals außerhalb Deutschlands in Straßburg/Frankreich stattfindet, hat die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen veranlasst, für den Nachmittag des 2. Juni 2011 ein Programm mit vielen internationalen Bezügen und herausragenden, international renommierten Referentinnen vorzubereiten. Im Mittelpunkt steht die Situation der Frauen in ganz unterschiedlichem Umfeld: im Krieg als Opfer von Kriegsgewalt einerseits, in der Welt der Wirtschaft andererseits.

Der Themenbereich „Anwältinnen an die Macht und in die Aufsichtsräte" wird von Frau Dr. Barbara Mayer, Partnerin im Freiburger Büro von Friedrich Graf von Westphalen & Partner, moderiert. Zur Einführung referiert Avivah Wittenberg-Cox, Gründerin des European Professional Women's Network, Autorin und Beraterin in Gender-Angelegenheiten, über "WHY & HOW Women Mean Business". Nähere Informationen über Avivah Wittenberg-Cox finden Sie hier und auf der Website ihres Beratungsunternehmens 20 first.
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Anschließend berichten Anwältinnen aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz über ihre Situation: Dr. Maria Wolleh (Partnerin bei Mannheimer Swartling, Berlin), Valerie Tandeau de Marsac (Partnerin bei Jeantet, Paris) und Ines Pöschl (Partnerin bei Kellerhals, Zürich). Die Diskussion wird moderiert von Dr. Barbara Mayer, Partnerin von Friedrich Graf von Westphalen & Partner und Stellvertretende Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV.

Im Mittelpunkt der Diskussion werden Frauenquoten in Aufsichtsräten stehen. Trotz des Engagements der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, des Deutschen Juristinnenbunds und der Initiative FidAR e.V. ist eine harte, verbindliche Quote in Deutschland (noch) nicht mehrheitsfähig.

Spannend ist, wie sich die Lage in Frankreich entwickelt: Dort stehen zwar flächendeckend staatlich geförderte Krippen und Ganztagesschulen zur Verfügung; der Frauenanteil unter den Topmanagern ist dennoch kaum höher als in Deutschland. Das soll jetzt anders werden: Im Januar 2011 wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach in den nächsten 3 Jahren zunächst 20 Prozent, bis zum 1. Januar 2016 dann 40 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten von großen öffentlichen und privaten Unternehmen vertreten sein sollen. In Aufsichtsräten, in denen bisher überhaupt keine Frauen sind, soll sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes mindestens eine weibliche Vertreterin benannt werden. Diese Regelungen gelten für die rund 650 börsennotierten Unternehmen sowie für Firmen ab 500 Beschäftigten, die einen Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro erwirtschaften. Aufgrund dieser neuen Bestimmungen sollen insgesamt rund 2.700 Positionen neu und weiblich besetzt werden. Hunderte Unternehmen suchen im Eilverfahren geeignete Frauen.

Und was hat das mit den deutschen Anwältinnen zu tun? Zum Einen dürfte die Neuregelung in Frankreich bei uns als Warnschuss wahrgenommen werden: Tut sich nicht bald was an der Frauenfront, könnten auch bei uns Quoten gesetzlich verordnet werden. Zum Anderen sind Anwältinnen, die über langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen verfügen, für Positionen in den Aufsichtsräten prädestiniert. Es wäre fatal, wenn schlecht vorbereitete Frauen die Ämter übernähmen und die Frauenquote zu einer Verschlechterung der Qualität der Aufsichtsratsarbeit führen würde. Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV betrachtet es als ihre Aufgabe, qualifizierte Anwältinnen zu fördern und zu ermutigen, um sich in Aufsichtsräten zu engagieren.

Dr. Barbara Mayer, Freiburg

 

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