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Elektrogeräte - reparieren statt wegwerfen

Spätestens ab 2025 wird es ernst: Unternehmen, die bestimmte Produktgruppen wie Waschmaschinen, Staubsauger oder Smartphones verkaufen, sind dann u.a. verpflichtet, für diese Produkte auch nach Ablauf der Gewährleistung eine Reparatur anzubieten. Eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen ist geplant.

Zu dem komplexen Thema „Recht auf Reparatur“ informiert Sie unser Local Partner Dr. Sven Ufe Tjarks als Teil der IHK-Morgenimpuls-Reihe "Kurz&Knackig", welche zum Ziel hat, Unternehmen über relevante EU-Regelungen zu informieren.

Termin und Ort:
23. April 2024, 08:15 Uhr, online

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt:

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