Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Lebensmittelunternehmen
Nachdem am 10.02.2023 der Bundesrat dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt hat, können Bundestag und Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um zu einer Einigung zu kommen. Die Zustimmung wurde verweigert, weil der Gesetzesentwurf über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehe und insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen die bürokratischen Mehrbelastungen und der finanzielle Mehraufwand zu hoch seien. Deutschland hätte die europäische Whistleblower Richtlinie (EU) 2019/1937 bereits bis zum 17.12.2021 umsetzen müssen; ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft bereits. Nun verzögert sich die Umsetzung der Richtlinie. Da die Whistleblower Richtlinie aber umzusetzen ist, werden sich die wesentlichen Parameter des Gesetzesentwurfs nicht verändern.
In Zusammenarbeit mit der Akademie Fresenius stellt unsere Beraterin Hildegard Schöllmann in diesem Seminar vor, wie die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden können.
Inhalt
Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Anwendbarkeit und Ziele
- Einrichten eines Hinweisgebersystems
- Interne Meldestelle und externe Dritte als interne Meldestelle
- Aufgaben und Befugnisse der internen Meldestelle
- Verfahren nach Eingang einer Meldung
- Ermittlungsbefugnisse und Folgemaßnahmen
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Bußgelder
Chance des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Unsichtbares sichtbar machen
- Die konkreten Vorteile der internen Meldung im Vergleich zu einer externen Meldung
- Bedeutung von lebensmittelrechtlicher und strafrechtlicher Compliance
Nach anschließender Zusammenfassung soll es noch Raum für eine Diskussion geben.
Termin und Ort:
21. März 2023, online
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