
Neuerungen im Immobilienmaklerrecht
Seit dem 23.12.2020 gelten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser hinsichtlich der Verteilung von Maklerkosten die neuen Regeln der §§ 656a - 656d BGB. Zwar kommt dabei nicht das „Bestellerprinzip“ zum Tragen, jedoch sind nun die Besonderheiten des „Halbteilungsprinzips“ zu berücksichtigen. Gerne möchten wir Ihnen bei unserem
„Immobilien-Lunch: Neuerungen im Immobilienmaklerrecht“
die wesentlichen Neuerungen vorstellen, um mit Ihnen im Anschluss über Ihre ersten Erfahrungen und Ihren Umgang mit den neuen Maßgaben ins Gespräch zu kommen.
Termin: Freitag, 12. Februar 2021, ab 12:00 Uhr
Die Teilnahme am etwa einstündigen Webinar ist kostenlos. Referent ist Dr. Till Böttcher, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in unserem Freiburger Büro.
Bitte melden Sie sich per E-Mail bis 09.02.2021 bei Ann-Catherine Faisst an; Sie erhalten die Zugangsdaten rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.
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