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HealthCare Compliance

Die Einhaltung geltender Gesetze ist zwar eine Selbstverständlichkeit. Durch zahlreiche Skandale in der Vergangenheit gelten seit 2017 die neuen §§ 299a/b StGB, wodurch die Zusammenarbeit zwischen Medizintechnikunternehmen und der Ärzteschaft in den Fokus einiger Ermittler geraten ist. Auch international wurden zahlreiche Antikorruptionsgesetze verschärft, etwa der US-FCPA oder der UK Bribery Act, die auch für deutsche Unternehmen gelten können. Unternehmen sollten daher die Vertriebs- und Kooperationsverträge sowie Ausschreiben immer auch nach strafrechtlichen Gesichtspunkten prüfen, um – auch persönliche – Haftungsrisiken zu vermeiden. Gleichzeitig sind vielen Unternehmen die Möglichkeiten eines Vorgehens gegen derartige Praktiken durch Mitbewerber noch nicht bekannt.

In dem Seminar werden die Rechtsgrundlagen (z. B. §§ 299a, b StGB, § 7 HWG, § 128 SGB V, § 31 Abs. 2 BOÄ), der Kodex Medizinprodukte sowie MedTech Guide und internationale Entwicklungen dargestellt und mit praktischen Beispielen untermauert.

Die Referenten dieses Seminars sind unsere Partner Dr. Morton Douglas und Dr. Jan Henning Martens.

Termin und Ort:
7. Juli 2021, online

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