Produkthaftung international
In der Europäischen Union hat die EG-Produkthaftungsrichtlinie das Produkthaftungsrecht zwar nicht vereinheitlicht, aber weitgehend harmonisiert. Davon abgesehen gilt jedoch in den verschiedenen nationalen Staaten in Europa – nach wie vor – unterschiedlich wirkendes Produktsicherheitsrecht. Dies schon deshalb, weil die jeweils zuständigen Marktüberwachungsbehörden das ihnen eingeräumte Ermessen sehr unterschiedlich ausüben. In Produkthaftungsfällen mit Auslandsbezug stellen sich die Fragen nach dem jeweils international-kollisionsrechtlich anwendbaren Recht und vor welchem Gericht ggf. ein Verfahren zu führen ist. Urteile mit exorbitanten Entschädigungssummen aus dem US-amerikanischen Rechtsraum im Anschluss an Produkthaftpflicht-Prozesse verunsichern deutsche Unternehmen, jedenfalls bei Verfahren im amerikanischen/kanadischen und australischem Raum.
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Termin und Ort:
11. März 2020, Köln
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