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Produkthaftung international

In der Europäischen Union hat die EG-Produkt­haftungsrichtlinie das Produkt­haf­tungs­recht zwar nicht vereinheitlicht, aber weitgehend harmonisiert. Davon abgesehen gilt jedoch in den verschiedenen nationalen Staaten in Europa – nach wie vor – unter­schiedlich wirkendes Produktsicherheitsrecht. Dies schon deshalb, weil die jeweils zustän­digen Markt­ü­ber­wa­chungs­be­hörden das ihnen einge­räumte Ermessen sehr unter­schiedlich ausüben. In Produkt­haftungsfällen mit Auslandsbezug stellen sich die Fragen nach dem jeweils inter­na­tional-kollisionsrechtlich anwend­baren Recht und vor welchem Gericht ggf. ein Verfahren zu führen ist. Urteile mit exorbitanten Entschä­di­gungs­summen aus dem US-ameri­ka­nischen Rechtsraum im Anschluss an Produkthaftpflicht-Prozesse verun­si­chern deutsche Unter­nehmen, jeden­falls bei Verfahren im ameri­ka­nischen/kanadischen und austra­lischem Raum.

Profi­tieren Sie von dem reich­hal­tigen Erfah­rungs­schatz unseres Partners Prof. Dr. Tobias Lenz und erfahren Sie wertvolle Hinweise, wie Sie die Fallen der Produkt­haftung und der Produktsicherheit recht­zeitig erkennen und umgehen können.

Termin und Ort:
11. März 2020, Köln

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