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Haftungsfragen im Medizinprodukte-Recht - Verantwortliche Person nach Art. 15 EU-MDR

Mit der verbindlichen Anwendung der EU-MDR hält auch die “Verantwortliche Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften” Einzug in Medizintechnik-Unternehmen. Wie der Begriff bereits andeutet, trägt sie eine nicht unerhebliche Verantwortung, wenn es zum Beispiel um die Herstellung und das Inverkehrbringen von Medizinprodukten geht. Diese Punkte werfen Haftungsfragen auf – die bei einem MedTalk am 14. Januar 2020 beleuchtet werden.

Unsere Partner Dr. Hendrik Thies und Dr. Jan Henning Martens beleuchten rechtliche Aspekte, die mit der Rolle der Verantwortlichen Person einhergehen – respektive der Verantwortlichen Personen, wenn die Zuständigkeit auf mehreren Schultern lastet. Ebenso stellen die Fachanwälte die neuen Aufgaben dem bisherigen Sicherheitsbeauftragten gegenüber und gehen auf das Zusammenspiel mit Medizinprodukteberatern ein.

Termin und Ort:
14. Januar 2020, Tuttlingen

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt:
Dr. Hendrik Thies
Dr. Jan Henning Martens

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