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Gesellschafterversammlungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie

Derzeit sind Versammlungen von mehr als drei Personen außerhalb des eigenen Haushalts unvernünftig – und weitgehend unzulässig. Daher sind auch Gesellschafterversammlungen auf absehbare Zeit nur sehr eingeschränkt möglich.

Der Gesetzgeber hat rasch reagiert und Ende März das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet. Darin enthalten ist u.a. auch ein Maßnahmenpaket für die Durchführung von Hauptversammlungen und GmbH-Gesellschafterversammlungen in Zeiten physischer Kontaktbeschränkungen.

Diese Neuregelungen und die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen für Aktiengesellschaften, GmbHs und Personengesellschaften (einschließlich GmbH & Co. KG) möchten wir Ihnen gerne im Rahmen eines Webinars zu

Gesellschafterversammlungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie

vorstellen.

Termin:
Montag, den 25. Mai 2020, von 17:00 bis 18:30 Uhr

Die Gesellschaftsrechtler Dr. Barbara Mayer und Dr. Moritz Jenne aus unserem Freiburger Büro führen Sie durch die gesetzlichen Erleichterungen, geben Hinweise für die praktische Durchführung von Gesellschafterversammlungen und zeigen Fallstricke auf. Neben den einzuhaltenden Formalien beleuchten sie Möglichkeiten „hybrider“ Gesellschafterversammlungen, also der Kombination aus physischer und virtueller Zusammenkunft. Außerdem geben sie Empfehlungen für Neuregelungen, um Gesellschaftsverträge auch über die Corona-Krise hinaus „krisenfest“ zu machen.

Die Referenten stehen im Anschluss gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung an jennifer.schenek@fgvw.de. Sie bekommen rechtzeitig vor dem Webinar einen Link für die Teilnahme zugesandt.

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