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Die virtuelle Hauptversammlung

Das COVID-19-GesR-G ermöglicht in diesem Jahr eine online/virtuelle Hauptversammlung bei der AG und der SE. Dabei stellen sich zahlreiche Praxisfragen, die Ihnen Dr. Barbara Mayer und Dr. Moritz Jenne aus unserem Freiburger Büro beantworten.

Themen:

  • Welche Hauptversammlungen können virtuell durchgeführt werden?
  • Wer muss oder darf während der virtuellen HV am "Aufenthaltsort des Versammlungsleiters" anwesend sein?
  • Welche Möglichkeiten der Stimmabgabe haben Aktionäre bei der virtuellen HV?
  • Können Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung (Gegen-)Anträge stellen und wenn ja, wie?
  • Welche Beschränkungen bei den Frageund Rederechten der Aktionäre gibt es bei der virtuellen HV?
  • Kann der Versammlungsleiter im Rahmen einer virtuellen HV abgewählt werden?

Termin:
13. August 2020, 9 - 13.30 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt:
Dr. Barbara Mayer
Dr. Moritz Jenne

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