Die virtuelle Hauptversammlung
Das COVID-19-GesR-G ermöglicht in diesem Jahr eine online/virtuelle Hauptversammlung bei der AG und der SE. Dabei stellen sich zahlreiche Praxisfragen, die Ihnen Dr. Barbara Mayer und Dr. Moritz Jenne aus unserem Freiburger Büro beantworten.
Themen:
- Welche Hauptversammlungen können virtuell durchgeführt werden?
- Wer muss oder darf während der virtuellen HV am "Aufenthaltsort des Versammlungsleiters" anwesend sein?
- Welche Möglichkeiten der Stimmabgabe haben Aktionäre bei der virtuellen HV?
- Können Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung (Gegen-)Anträge stellen und wenn ja, wie?
- Welche Beschränkungen bei den Frageund Rederechten der Aktionäre gibt es bei der virtuellen HV?
- Kann der Versammlungsleiter im Rahmen einer virtuellen HV abgewählt werden?
Termin:
13. August 2020, 9 - 13.30 Uhr
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