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Das Gesetz zum Schutz von Geschäfts­ge­heim­nis­sen (GeschGehG)

Der Geheim­nis­schutz von Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nis­sen ist für Unter­neh­men von zentraler Bedeu­tung.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäfts­ge­heim­nis­sen (GeschGehG) am 26. April 2019 kommt es zu wich­ti­gen Ände­run­gen: Unter­neh­men müs­sen künf­tig aktiv wer­den, um den Schutz ihrer Geschäfts­ge­heim­nisse zu gewähr­leis­ten. Das neue Gesetz ver­langt, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergrif­fen wer­den, damit schüt­zens­wertes Know-how auch tat­säch­lich den gesetz­lich vorgesehenen Schutz genießt. Wel­che Anfor­de­run­gen das neue Gesetz ins­be­son­dere an Arbeit­ge­ber stellt, ist Inhalt die­ses Semi­nars.

Referenten sind unsere Partner Prof. Dr. Tobias Lenz und Dr. Olaf Konzak.

Termin und Ort:
5. März 2020, Wuppertal

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