Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
Der Geheimnisschutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) am 26. April 2019 kommt es zu wichtigen Änderungen: Unternehmen müssen künftig aktiv werden, um den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse zu gewährleisten. Das neue Gesetz verlangt, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden, damit schützenswertes Know-how auch tatsächlich den gesetzlich vorgesehenen Schutz genießt. Welche Anforderungen das neue Gesetz insbesondere an Arbeitgeber stellt, ist Inhalt dieses Seminars.
Referenten sind unsere Partner Prof. Dr. Tobias Lenz und Dr. Olaf Konzak.
Termin und Ort:
5. März 2020, Wuppertal
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