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Schwerpunkte und neueste Rechtsprechung zum AGB-Recht

Bei dieser optional als Kompakt- oder Intensivseminar angebotenen Veranstaltung des Münchener AnwaltVereins e.V. referiert Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen über die aktuellen Schwerpunkte und Neuerungen im AGB-Recht:

1. Schwerpunkte

  • Definition der AGB - § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB
  • Merkmale des Aushandelns - § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB – Rechtspolitische Forderung einer Novellierung – Kritik
  • Einbeziehung – Kollision von Vertragsbedingungen beim Vertragsabschluss – Internationaler Vertragsschluss – Vertragssprache – Risiken
  • § 305b BGB – Schriftformklauseln (unterschiedliche Gestaltungen – Wirksamkeit)
  • Grundsätze zu § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB – Rechtsprechung
  • Grundsätze zum Transparenzgebot – Gleichlauf zwischen Verbraucher- und unternehmerischem Verkehr
  • Besonderheiten zur Leitbildfunktion von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB – insbesondere Gleichlaufzwischen Verbraucher- und Unternehmerbereich – Besonderheiten der Gewohnheiten und Gebräuche im kaufmännischen Verkehr
  • Haftungsfreizeichnungsgrenzen – Konstrukt der wesentlichen Vertragspflichten – Inhalt und Grenzen
  • Haftungsbegrenzungsklauseln – Typizität des vorhersehbaren Schadens - § 249 BGB
  • Schadensersatzpauschalen – Grenzen der Wirksamkeit – Ermittlung des „Durchschnittsschadens“
  • Vertragsstrafen – Grenzen der Wirksamkeit – Baurecht als typenprägend
  • Besonderheiten bei Einkaufsbedingungen – Risiko der „Höherqualifizierungen“ (Zusicherungen/Garantien) – Grenzen der Haftungsverlagerungen - § 377 HGB – Verbrauchsgüterkauf

2. Neueste Rechtsprechung

  • Übersicht über die neuesten Entscheidungen – auch zu einzelnen Vertragstypen (je nach Konstellationen)
  • Bewertung der Trends

In einem dritten Teil können zuvor eingesandte Klauselwerke und Fragestellungen der Teilnehmer besprochen werden.

Termin und Ort:
3. Dezember 2019, München

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt:
Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen

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