Schwerpunkte und neueste Rechtsprechung zum AGB-Recht
Bei dieser optional als Kompakt- oder Intensivseminar angebotenen Veranstaltung des Münchener AnwaltVereins e.V. referiert Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen über die aktuellen Schwerpunkte und Neuerungen im AGB-Recht:
1. Schwerpunkte
- Definition der AGB - § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB
- Merkmale des Aushandelns - § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB – Rechtspolitische Forderung einer Novellierung – Kritik
- Einbeziehung – Kollision von Vertragsbedingungen beim Vertragsabschluss – Internationaler Vertragsschluss – Vertragssprache – Risiken
- § 305b BGB – Schriftformklauseln (unterschiedliche Gestaltungen – Wirksamkeit)
- Grundsätze zu § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB – Rechtsprechung
- Grundsätze zum Transparenzgebot – Gleichlauf zwischen Verbraucher- und unternehmerischem Verkehr
- Besonderheiten zur Leitbildfunktion von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB – insbesondere Gleichlaufzwischen Verbraucher- und Unternehmerbereich – Besonderheiten der Gewohnheiten und Gebräuche im kaufmännischen Verkehr
- Haftungsfreizeichnungsgrenzen – Konstrukt der wesentlichen Vertragspflichten – Inhalt und Grenzen
- Haftungsbegrenzungsklauseln – Typizität des vorhersehbaren Schadens - § 249 BGB
- Schadensersatzpauschalen – Grenzen der Wirksamkeit – Ermittlung des „Durchschnittsschadens“
- Vertragsstrafen – Grenzen der Wirksamkeit – Baurecht als typenprägend
- Besonderheiten bei Einkaufsbedingungen – Risiko der „Höherqualifizierungen“ (Zusicherungen/Garantien) – Grenzen der Haftungsverlagerungen - § 377 HGB – Verbrauchsgüterkauf
2. Neueste Rechtsprechung
- Übersicht über die neuesten Entscheidungen – auch zu einzelnen Vertragstypen (je nach Konstellationen)
- Bewertung der Trends
In einem dritten Teil können zuvor eingesandte Klauselwerke und Fragestellungen der Teilnehmer besprochen werden.
Termin und Ort:
3. Dezember 2019, München
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