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Produkthaftung und Produktsicherheit

Bekannt gewordene „Rückruf-Aktionen” zeigen die Bedeutung des Produkthaftungsrechts. Die Recht­spre­chung hat in letzter Zeit auch neue Akzente gesetzt und zur Haftungs­ver­schärfung beige­tragen. Die mit dem Produkt­si­cher­heits­gesetz gewon­ne­nen Erfah­rungen gilt es zu berück­sich­tigen: Die Messlatte für si­che­re Produkte ist höher gelegt. Jetzt darf ein Produkt nur noch in Ver­kehr gebracht werden, wenn es bei bestim­mungs­ge­mäßer Ver­wen­dung oder vorher­seh­barer Fehlan­wendung Ge­sund­heit oder Sicherheit der Verwender oder Dritter nicht ge­fähr­det.

Ler­nen Sie in diesem Seminar den Pflichtenkatalog sowie die Bedeu­tung des GS-Zeichens und der CE-Kenn­zeichnung kennen. Ziel des Seminars ist es außerdem, die Voraussetzungen der Haftungs­grund­lagen genauer zu disku­tieren und jene notwen­digen Kennt­nisse zu vermitteln, die u.a. mit der „Sachmängelhaftung” und mit „Garantien” zusam­men­hängen. Darüber hinaus erfahren Sie alles Wissenswerte über das neue EU-Binnen­markt­paket.

Seminarleiter ist Prof. Dr. Tobias Lenz.

Datum und Ort:
8. November 2018, Wuppertal

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Kontakt: Prof. Dr. Tobias Lenz

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