morton douglas markenrecht 3.jpgjan henning martens gesellschaftsrecht 3.jpg

Einladung zum Seminar am 18. Januar 2017: Zusammenarbeit zwischen Kliniken, Ärzten und der Industrie – was ist noch erlaubt?

Anfang Juni 2016 ist das „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ in Kraft getreten. Hierdurch wurden die Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen erheblich erweitert. Sowohl Staatsanwaltschaften als auch Kostenträger haben bereits angekündigt, die am Markt etablierten Verhaltensweisen mittels der nun möglichen Zwangsmaßnahmen näher zu untersuchen.

Verdacht erregen kann dabei jegliche Art der Verknüpfung eines Vorteils mit einer Leistung, die zwischen einem Anbieter und einem Heilberufler ausgetauscht wird. Derartige Vorteile sind nicht nur Geldleistungen, sondern können auch in Einladungen zu Kongressen oder Fortbildungen oder aber in der Gewährung sonstiger, nicht geldwerter Sonderbehandlungen liegen. Selbst der Abschluss von Verträgen, die auf den ersten Blick lediglich ein gewöhnliches Austauschgeschäft betreffen und dessen Vergütung sich im Rahmen des üblichen bewegt, kann einen Korruptionsverdacht erregen, wenn ein weiterer Nutzen mitvergütet wird, der die Unabhängigkeit der Entscheidung des Heilberuflers beeinflusst.

Vor diesem Hintergrund ist wichtig zu wissen, was noch erlaubt ist – und was nicht mehr. Darüber möchten wir

am 18. Januar 2017, um 18 Uhr
in unserem Freiburger Büro, Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg

informieren.

Referenten: Dr. Morton Douglas und Dr. Jan Henning Martens

Für Vertreter aus der pharmazeutischen Industrie und der Medizintechnik, Krankenhäuser, Ärzte, Apotheker, Vertreter von Dentallaboren.

Unsere Kollegen Dr. Morton Douglas und Dr. Jan Henning Martens sind auf die Beratung in der Gesundheitsbranche spezialisiert und vertreten sowohl Unternehmen als auch Heilberufler; Dr. Morton Douglas war auch als Sachverständiger im Rahmen der Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag geladen. Die Referenten erläutern nicht nur die Hintergründe des Gesetzes, sonders zeigen an Hand von praktischen Beispielen, wie bestehende Kooperationen kritisch hinterfragt und neue Kooperationen nicht gedankenlos eingegangen werden sollten. Denn nur wer die neue Rechtslage kennt und sich auf die Durchsetzung vorbereitet, kann die unangenehmen Folgen vermeiden.

Im Anschluss möchten wir Sie gerne zu einem Umtrunk einladen. Bitte geben Sie Christine Töpper bis 11.01.2017 Bescheid, ob Sie dabei sein können. Wir würden uns freuen, Sie zu sehen.

Für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Dr. Morton Douglas
Dr. Jan Henning Martens

Kontakt > mehr