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Observations on the Draft of Directive 2015/634 and 2015/635 - is European Law fit for the Digitalized World?

Unser Partner Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen wird am 2. Juli 2016 in Rom eine Vorlesung zum Thema "Some observations on the Draft of Directive 2015/634 and 2015/635 - is European Law fit for the Digitalized World?" halten.

Die Vorlesung befasst sich in erster Linie mit der Darstellung der neuen EU-Richtlinie, welche die Bereitstellung von digitalen Inhalten gegenüber dem Verbraucher regelt.

Richtig ist jedoch, dass das europäische Recht hier nicht nur “digitale Inhalte” (Daten/Software) erfasst, sondern auch Regelungen trifft, die sich auf Dienste beziehen, wie z.B. die Benutzung der cloud durch den Verbraucher oder die Teilnahme des Verbrauchers an den Diensten, die soziale Netze mehr und mehr anbieten. Auf der anderen Seite ist hervorzuheben – und wird wesentlicher Inhalt der Vorlesung sein – , dass eine Regelung in dieser Richtlinie enthalten ist, die darauf abzielt: Der Verbraucher gewährt als Gegenleistung für die Bereitstellung digitaler Inhalte nicht nur einen Preis in Geld, sondern auch personenbezogene Daten. Da diese bekanntlich in großem Stil von “Big Data” für kommerzielle Zwecke genutzt werden, ist daher auch die Frage zu vertiefen, ob es nicht Sinn macht, den Verbraucher zu berechtigen, für das Überlassen der personenbezogenen Daten ein Entgelt zu fordern, weil ja bekanntlich die Nutzung dieser Daten das “Gold” von “Big Data” ist.

Doch es ist hervorzuheben, dass natürlich die technische Entwicklung im Internet rasant ist. Immer wird die Rechtsordnung hinterherhinken. Aber so viel ist klar: Wenn es nicht gelingt, dem Wahn des “Internetkapitalismus” ein rechtliches Gegengewicht im Rahmen der europäischen Rechtsordnung entgegenzusetzen, dann wird es den nationalen Rechtsordnungen mit Sicherheit nicht gelingen, die persönliche Würde und die Freiheit des Nutzers im Internet – außerhalb der Regeln des Staatenschutzes – angemessen zu schützen.

Zusammengefasst: das europäische Recht hat sich aufgemacht, hier erste Regelungen in Gesetzesform zu gießen; der Weg aber, das europäische Recht “fit” für die Herausforderungen der Digitalisierung zu machen, ist noch sehr weit.”

Ort und Zeit:
2. Juli 2016, 9h – 13h
Private Law Institute, University La Sapienza, Piazzale Aldo Moro 5, Rom.

Kontakt: Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen

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