
Rechtssichere Werkverträge
Mit mehreren Paukenschlägen hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass künftig ein Umdenken stattfinden muss im Zusammenhang mit sog. „Schwarzarbeitsverträgen". Sowohl Werklohnforderungen als auch Gewährleistungsansprüche sind „gefährdeter" denn je. Hinzu kommt die Diskussion um die sog. „Scheinwerkverträge". Der Arbeitsmarkt hat in der Vergangenheit gezeigt, dass Tätigkeiten weitgehend ausgelagert werden und der Dritteinsatz von Personal zunimmt. Dies führt zu Folgeproblemen im Zusammenhang mit der sog. „Scheinselbstständigkeit", der Arbeitnehmerüberlassung und zu Konsequenzen aus arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Sicht. Aber die daraus folgenden Rechtsprobleme sind oft weder Auftraggeber noch Anbieter hinreichend klar.
Themen u.a.:
- Verträge
- Abgrenzung Dienst- und Werkvertrag
- Vertragsklauseln und Ausgestaltung von Verträgen
- Grundlagen der Gewährleistung - Nacherfüllung, Rücktritt, Selbstvornahme, Minderung, Schadenersatz
- Scheinselbständigkeit
- Arbeitnehmerüberlassung
- Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit
- Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Folgen
- Outsourcing und Einsatz von Fremdfirmen
- Haftung des Verrichtungsgehilfen
- Haftung beim Einsatz von Subunternehmern (Erfüllungsgehilfen - Haftung)
Seminarleitung: Prof. Dr. Tobias Lenz
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Termin und Ort:
30. November 2015, Wuppertal
Kontakt: Prof. Dr. Tobias Lenz