 | mit dieser Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Ihnen nicht nur wie üblich Aktuelles aus der Welt des Rechts näherbringen, sondern mit besonderer Freude über die Entwicklung in unserer Sozietät informieren. Die 34 Partner haben nämlich gerade beschlossen, ab 2022 acht neue Partner aus den eigenen Reihen aufzunehmen. Das ist schon für sich genommen ein großer Schritt und ein erhebliches Wachstum. Bei der Aufnahme der acht Neuen gibt es aber noch ein paar Besonderheiten, die – wie wir finden – deutlich machen, dass FGvW die ein bisschen andere Kanzlei ist …
Zunächst freuen wir uns, dass vier unserer neuen Partner Partnerinnen sind. Auch wenn längst über 50 % der Jurastudenten und -absolventen weiblich sind, sieht es in den Partneretagen von Wirtschaftskanzleien nach wie vor meist ganz anders aus. Dafür gibt es viele Gründe – aber mit der Ernennung von vier Partnerinnen setzen wir ein kraftvolles Zeichen, dass es nicht so bleiben muss!
Dass Anwältinnen in größeren Kanzleien oft an eine gläserne Decke stoßen, liegt u.a. darin, dass gerade Wirtschaftsanwälte meinen, rund um die Uhr unverzichtbar zu sein. Wir treten in Gestalt unserer Neu-Partnerinnen Meike Kapp-Schwoerer und Claudia Maaßen den Gegenbeweis an: Man kann in Teilzeit nicht nur eine gute Anwältin sein, sondern es auch zur Teilzeitpartnerin schaffen.
Dass Anwältinnen es auf dem Weg zur Partnerschaft schwerer haben als ihre männlichen Kollegen, dürfte auch an ihrem Einsatz für die Kinder liegen. Bei uns ist das kein Problem: Wer sich in den Dreißigern um seine Kinder kümmert, muss damit nicht alle Karrierepläne beerdigen. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir mit Eva Kessler eine Kollegin zu Partnerin ernannt haben, die sich nach der Kinderbetreuung nun mit voller Kraft auf ihre Karriere konzentrieren will. Es geht also doch!
Und auch die vierte neue Partnerin in unseren Reihen ist etwas Besonderes: Mit Tina Bieniek haben wir nämlich nicht nur eine fachlich exzellente Kollegin zur Partnerin ernannt – sondern sie auch zum jüngsten Partner einer Großkanzlei am deutschen Markt gemacht.
Ob es über unsere vier weiteren neuen Partner, Jan Barth, Till Böttcher, Lukas Kalkbrenner und Mike Weitzel, nichts Spannendes zu berichten gibt? Doch, doch, sonst wären sie ja kaum bei FGvW. Und eine nähere und ganz persönliche Vorstellung aller neuen Partner finden Sie bei LinkedIn und Instagram (@fgvwestphalen). Sie verraten dort auch mit je drei Worten, was FGvW für sie ausmacht.
In diesem Sinne freuen wir uns, dass wir Sie künftig mit einem noch stärkeren Team in allen Rechtsfragen und in allen Lebenslagen unterstützen können.
Wir wünschen frohe Lektüre und einen sonnigen Herbst! Bleiben Sie gesund und munter.
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & (acht neue) Partner
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
 | Aktienrecht: Auskunftserzwingungsverfahren bei virtueller Hauptversammlung?
Aktionäre einer Aktiengesellschaft haben Anspruch auf Auskunft in der Hauptversammlung zu allen für die Tagesordnung relevanten Fragen. Ob das gerichtliche Auskunftserzwingungsverfahren auch bei rein virtuellen Hauptversammlungen in Betracht kommt, ist umstritten. mehr >
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 | Aktienrecht: Notar darf Hauptversammlungsprotokoll auch nachträglich fertig stellen
Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass ein Notar, nachdem er an einer virtuellen Hauptversammlung teilgenommen hat, das Protokoll auch nachträglich unterzeichnen und fertig stellen kann. Daneben klärt es auch einige grundsätzliche Fragen zur virtuellen Hauptversammlung. mehr >
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 | Arbeitszeit: Pausen mit Präsenzpflicht als Arbeitszeit?
Pausenzeiten sind als Arbeitszeit anzusehen, wenn die dem Arbeitnehmer während der Ruhezeit auferlegten Einschränkungen solcher Art sind, dass sie ganz erheblich seine Möglichkeit beschränken, die Zeit, in der seine berufliche Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, frei zu gestalten und sie seinen eigenen Interessen zu widmen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des EuGH. mehr >
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Arbeitsrecht: Darf der Arbeitgeber die Rückkehr aus dem Homeoffice einseitig anordnen?
Wenn ein Arbeitgeber – auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der einschlägigen Arbeitsschutz-Regelungen – seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit von zu Hause aus zu erbringen, kann er dann aus betrieblichen Gründen einseitig die Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen? Das Landesarbeitsgericht München hatte dies zu entscheiden und bejaht. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des technischen Leiters eines gemeinnützigen Vereins, der sich in einem privaten WhatsApp-Chat in verächtlicher und herabwürdigender Weise über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen geäußert hatte, für unwirksam erklärt, u.a. weil die vertrauliche Kommunikation unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts falle. Das Landesarbeitsgericht hat das Arbeitsverhältnis jedoch auf Antrag des Vereins gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Kein Lohnanspruch bei coronabedingter Betriebsschließung
Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, nicht das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Daher ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. mehr >
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 | Baurecht: Hohe Hürden für stillschweigenden Projektentwicklungsvertrag
Ein „Projektentwicklungsvertrag“ hat keinen gesetzlich festgelegten oder verkehrsüblichen Inhalt. Wenn Projektentwicklungsleistungen verwertet werden, bedeutet das nicht unbedingt, dass konkludent ein Auftrag erteilt wurde. Das hat das OLG Brandenburg entschieden. mehr >
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D&O-Versicherung für Manager: Die Versicherung des „unechten“ Selbstbehalts
Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung” am 05.08.2009 sind Aktiengesellschaften verpflichtet, in ihren D&O-Verträgen für jedes Vorstandsmitglied eine Selbstbeteiligung von 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1½-fachen der festen Jahresvergütung zu vereinbaren. Ein Umgehen dieser Vorschrift ist nicht möglich. mehr >
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 | GmbH-Recht: Unzulässigkeit eines Insich-Prozesses bei Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers
Der GmbH-Geschäftsführer kann im Prozess gegen seine Abberufung nicht auch die GmbH vertreten. Solche Insich-Prozesse sind – auch in Zwei-Personen-GmbHs – unzulässig. Das hat das OLG Brandenburg entschiedenen. mehr >
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 | GmbH-Recht: Auskunftspflichten des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
Den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH treffen auch nach Abberufung und Beendigung seines Anstellungsvertrages Auskunftspflichten gegenüber der GmbH. Der Umfang hängt vom konkreten Informationsbedürfnis der GmbH ab (Beschluss des BGH vom 22.06.2021). mehr >
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Best Practices für die Gestaltung von Lieferverträgen im Auslandsgeschäft (Teil 1)
Für viele Unternehmen gehören Geschäfte mit ausländischen Lieferanten oder Kunden zum Tagesgeschäft. Doch bei der Gestaltung von Lieferverträgen im Auslandsgeschäft gibt es gegenüber Verträgen mit inländischen Partnern einige Besonderheiten zu beachten. mehr >
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 | Incoterms 2020: Update und „Gebrauchsanleitung“ zur Verwendung von Incoterms in internationalen Lieferverträgen
Die seit 1. Januar 2020 geltenden Incoterms 2020, eine neue Version der von der ICC herausgegebenen internationalen Handelsklauseln, sind nicht mehr ganz druckfrisch und haben sich bereits in der Praxis bewährt. Dennoch lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Was sind Incoterms? Was sollte bei der Verwendung von Incoterms in internationalen Lieferverträgen beachtet werden? Was ist neu an den Incoterms 2020? mehr >
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 | Insolvenzrecht: Fortführungsprognose eines Startups bei voraussichtlichen Zahlungen eines Investors
Startups können sich im Rahmen der Überschuldungsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen darauf berufen, dass ein Investor Finanzmittel in Aussicht gestellt hat (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.07.2021). mehr >
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 | Neues zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – Rote Karte für Abzocker
Viele Anwälte von Wirtschaftsverbänden haben aus Abmahnungen ein Geschäftsmodell gemacht. Damit ist jetzt Schluss. Seit Ende 2020 ist das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ in Kraft, das Kfz-Betriebe vor unfairen Auswüchsen schützt. mehr >
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 | IP & Datenschutz in den USA und Deutschland am 27. Oktober 2021
Wir laden Sie ein, an einer Podiumsdiskussion (via Zoom und in englischer Sprache) über die Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums und des Datenschutzes in Deutschland und den USA teilzunehmen. Das transatlantische Panel besteht aus unseren Partnern Dr. Morton Douglas und Werner Bachmann sowie Esther T. Earbin und Eric W. Klemm aus den USA. mehr >
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 | Die Versicherung der Gewerbeimmobilie am 18. November 2021
Dieses Seminar verschafft Ihnen einen kompakten Überblick über die unterschiedlichen Versicherungsmöglichkeiten einer Gewerbeimmobilie. Unser Partner Prof. Dr. Tobias Lenz referiert zum Thema: "Die Versicherung der Gewerbeimmobilie. Welche Versicherung ist sinnvoll? Wie richtig verhalten im Schadenfall?" mehr >
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 | Datenschutz in der arbeitsrechtlichen Praxis am 2. Dezember 2021
Das Datenschutzrecht spielt in jedem Beschäftigungsverhältnis eine entscheidende Rolle. Wer frühzeitig Risiken erkennt und minimiert, ist klar im Vorteil. In diesem Webinar geben unsere Experten Annette Rölz (Arbeitsrecht) und Dr. Lukas Kalkbrenner (Datenschutz) einen rechtsgebietsübergreifenden Einblick in die Materie und zeigen auf, wo künftig besonderer Handlungsbedarf für Unternehmen besteht. mehr >
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FGvW ernennt acht neue Partnerinnen und Partner
Mit Wirkung ab dem 01.01.2022 werden acht erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus den eigenen Reihen in unsere Partnerschaft aufgenommen: Dr. Jan Barth (M&A/Corporate), Tina Bieniek (Corporate/Nachfolgegestaltung), Dr. Till Böttcher (Real Estate/Bau- und Architektenrecht), Dr. Lukas Kalkbrenner (IP/Datenschutz), Dr. Meike Kapp-Schwoerer (Healthcare/Handelsrecht), Eva Kessler (IP/Markenrecht), Claudia Maaßen (Versicherungsrecht/D&O) und Mike Weitzel (Versicherungsrecht/Produkthaftung). Damit zählt FGvW künftig 42 Partnerinnen und Partner. mehr >
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FGvW punktet in aktueller LTO-Karriere-Umfrage zur Kanzleikultur
Das Magazin Legal Tribune Online hat Associates aus über 100 Kanzleien dazu eingeladen, sich an einer Umfrage über ihre Arbeitsbedingungen zu beteiligen. Wir freuen uns über das Ergebnis: In den Kategorien Interessanteste Arbeitsinhalte, Bester Kolleg:innen-Support beim Onboarding, Bestes Partner:innenverhältnis, Schickstes Office und Work-Life-Balance konnten wir bei unseren Associates punkten und gehören zu den Top 10 bei den befragten Kanzleien. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist der Haftungs- und Versicherungsrechtler Thomas Meiser aus unserem Kölner Büro an der Reihe. mehr >
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