 | wir bemühen uns an dieser Stelle ja bekanntlich immer um erfreuliche Nachrichten. Und – man glaubt es kaum – es gibt sie: Anfang des Monats haben sich beim Lissaboner „Web Summit“ rund 40.000 Tech-Enthusiasten aus aller Welt getroffen. Die Stimmung war gut, denn eines war unübersehbar: Die Stars auf der Lissaboner Technologiemesse kamen aus Europa. 2022 könnte der Anfang einer Wende sein: Das Selbstverständnis der europäischen Startup- und Wagniskapitalszene hat sich in den letzten zwei Jahren gewandelt; die europäische Gründerszene ist in Bewegung.
Bei den Big Techs aus den USA läuft nicht alles rund derzeit: Die Whistleblowerin Frances Haugen beschrieb in Lissabon sehr anschaulich, dass Facebook seine Probleme lieber mit einem neuen Namen vergessen machen will als sie anzugehen. Im Kontrast dazu stellt der französische Gründer Nicolas Julia seine Firma Sorare vor. Innerhalb von drei Jahren hat er eine Fußball-Blockchain-Plattform von der Gründung zur Vier-Milliarden-Dollar-Bewertung geführt und ist damit zum Pionier der Blockchain-Technologie geworden – der Technologie „für alles, was im Internet wertvoll ist“, wie er sagt. Auch deutsche Erfolgsgeschichten waren in Lissabon zu sehen und zu hören: Bastian Nominacher vom Münchner Prozessanalysten Celonis erzählte, wie man eine neue Software-Kategorie auf der ganzen Welt verkauft. Und Sofia Nunes, Mitgründerin des Finanzsoftware-Einhorns Mambu aus Berlin, berichtete von ihrem Engagement für mehr Diversity in der Gründerszene. Man reibt sich überrascht die Augen: Europa hat Startup-Vorbilder, die viel mehr können als US-Geschäftsmodelle zu kopieren. Und Deutschland ist ganz vorne mit dabei. Die höchste Dichte an Startups gibt es in Berlin, aber auch Hamburg, München, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben kräftig aufgeholt. Jede Menge aktueller Statistik finden Sie hier: deutscherstartupmonitor.de.
Kein Wunder, dass auch die internationalen Wagniskapitalgeber mit Interesse nach Europa schauen. Sie wittern in Europa ein lukratives Zukunftsgeschäft und werben um die europäischen Startups. Die Zeiten, in denen deutsche Gründer den mangelhaften Zugang zu Kapital als Wettbewerbsnachteil empfunden haben, sind vorbei. Nicht zu vernachlässigen sind dabei auch die 10 Milliarden Euro, die der Bund Anfang 2021 bereitgestellt hat, um Startups in der Wachstumsphase unter die Arme zu greifen. Die Gründer der jüngsten Startup-Generation sind dementsprechend selbstbewusst und optimistisch. Das ist gut für die ganze Szene. Und das ist gut für unsere eher mittelständisch geprägte deutsche Wirtschaft. Denn auch deren Innovationen kommen zunehmend nicht mehr aus der eigenen F&E-Abteilung, sondern aus der Kooperation mit Startups.
Wir haben uns deshalb für 2022 vorgenommen, für und mit unseren Mandanten eine Startup-Strategie zu entwickeln: Wie geht man das Thema an? Wer kümmert sich drum? Wo finde ich Gründer mit spannenden Projekten? Da hilft es, dass wir an in den Startup-Szenen der Republik (nicht nur, aber auch in Berlin) gut vernetzt sind und daher auch Kontakte herstellen können. Näheres zu dieser Initiative erfahren Sie Anfang kommenden Jahres.
Für heute wünschen wir Ihnen eine schöne Adventszeit, passen Sie gut auf sich und Ihre Lieben auf und bleiben Sie gesund!
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner |  |
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 |  |  | |  | Zum Verschenken oder Selberlesen: Büchertipps von FGvW
Wie in jedem Jahr gestatten wir uns, Ihnen zu Weihnachten – zum Verschenken oder für den eigenen Müßiggang – ein paar aktuelle Buchempfehlungen zu geben. Dabei bewegen vor allem jüngere geschichtsbezogene Werke den Lesewinter. Wir wünschen viel Vergnügen. mehr > |
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
 | Aktienrecht: Erforderlichkeit der elektronischen Zugangsbestätigung bei elektronischer Ausübung des Stimmrechts im Rahmen von Hauptversammlungen
Seit dem Frühjahr 2020 finden viele Hauptversammlungen pandemiebedingt nicht in Präsenz, sondern virtuell statt. Diese Möglichkeit besteht bis 31. August 2022. Bei virtuellen Hauptversammlungen sind einige Formalien zu beachten, darunter die Pflicht, eine elektronische Stimmabgabe zu bestätigen. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Anspruch auf betriebliche Altersversorgung – Wirksamkeit einer Altersklausel in einer Versorgungsordnung
Eine Versorgungsregelung kann Beschäftigte über 55 von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. mehr >
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Arbeitsrecht: Arbeitsvertragliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund elektronischer Befristung
Das Arbeitsgericht Berlin hat jüngst entschieden, dass ein von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichneter Arbeitsvertrag den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht genügt und damit der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. In manchen Fällen ist also weiterhin die "blaue Tinte" erforderlich. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Corona-Quarantäne während des Urlaubs
Eine Arbeitnehmerin, die sich während ihres Urlaubs aufgrund einer COVID-19-Infektion in häusliche Quarantäne begeben musste, hat gegen ihren Arbeitgeber keinen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen hat. Das entschied das LAG Düsseldorf. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Gemeinsamer Betrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes
Ein gemeinsamer Betrieb i.S. des KSchG setzt voraus, dass sich die beteiligten Unternehmen zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben. Eine lediglich unternehmerische Zusammenarbeit reicht genauso wenig wie die Personenidentität in der Geschäftsleitung, so das BAG mit Urteil vom 20.05.2021. mehr >
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Gesellschaftsrecht: Veräußerung von Grundstücken durch Prokuristen bedarf gesonderter Ermächtigung
Ein Prokurist ist grundsätzlich nicht zur Veräußerung von Grundstücken ermächtigt; dies gilt unabhängig davon, ob die Gesellschaft selbst Eigentümerin des Grundstücks ist oder nicht (Beschluss des KG Berlin). mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Gründungsaufwand bei UG (haftungsbeschränkt) und GmbH
Die Gründungskosten für eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH müssen eigentlich die Gesellschafter tragen. Ausnahmsweise können die Kosten der Gesellschaft auferlegt werden, aber nur, soweit es sich um angemessene Gründungskosten handelt. Außerdem ist dafür eine ausdrückliche Satzungsregelung erforderlich, die vom Registergericht auch sorgsam überprüft wird. Das ergibt sich aus einem Urteil des OLG Hamm. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: GmbH/UG Gründung – Stolperfallen bei Verwendung eines Musterprotokolls
Laut einem Beschluss des OLG Düsseldorf muss die Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB durch oder aufgrund einer satzungsmäßigen Regelung erfolgen und diese muss auch Bestand haben. Dies muss bei Änderung eines Musterprotokolls ebenso wie bei einer normalen GmbH-Satzung beachtet werden. mehr >
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Koalitionsvertrag 2021: Geplante Änderungen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP enthält nur wenige und letztlich erwartbare Pläne für Gesetzesänderungen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Einen ersten Überblick geben wir hier >
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 | Medizinprodukterecht: EU-Kommission schlägt neue Übergangsfristen für bestimmte Produkte unter der IVDR vor
Die Corona-Krise und der Engpass an Benannten Stellen veranlassten die EU-Kommission am 14.10.2021 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika EU 2017/746 („IVDR“) zu unterbreiten. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates stehen noch aus. mehr >
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 | Steuerrecht: Verschärfung der Wegzugsbesteuerung zum Jahreswechsel
ATAD-Umsetzungsgesetz final beschlossen: Die Ewigkeitsstundung bei Wegzug innerhalb des EU-/EWR-Raums gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2021. Betroffene, die mit dem Gedanken spielen, auszuwandern, sollten wissen, dass die schon bisher bestehenden Hürden ab dem 1. Januar 2022 deutlich verschärft werden – insbesondere bei einem Wegzug in ein anderes EU-Land. Die wichtigsten Änderungen zur neuen Wegzugsbesteuerung fassen wir hier kurz zusammen.
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 | Vereinsrecht: Mitgliederversammlungen in Zeiten von Corona
Das Jahr 2021 geht seinem Ende entgegen, und die pandemische Lage ist immer noch kritisch. Die Zahlen der Infektionen ist derzeit höher denn je. Vor dem Hintergrund können Vereine weiterhin virtuelle Mitgliederversammlungen abhalten oder die Versammlungen ins Jahr 2022 verschieben. Das gilt auch dann, wenn Vorstandswahlen anstehen. mehr >
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 | Best Practices für die Gestaltung von Lieferverträgen im Auslandsgeschäft (Teil 2)
Bei der Vertragsgestaltung im Auslandsgeschäft sollten Unternehmer nicht nur das anwendbare Recht regeln, sondern auch, welches Gericht – oder Schiedsgericht – im Streitfall zuständig sein soll. mehr >
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 | Zwei neue Local Partnerinnen im IT-Recht und im Arbeitsrecht ernannt
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 haben wir unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen Dr. Birgit Münchbach (M&A/Corporate, Informationstechnologie) und Annette Rölz (Arbeitsrecht) zu Local Partnerinnen ernannt. mehr >
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FGvW auch 2021/2022 als führende Wirtschaftskanzlei ausgezeichnet
Die Redaktion der Branchenzeitschrift JUVE zählt FGvW erneut zu den Top-50 der deutschen Rechtsanwaltssozietäten. JUVE hebt insbesondere unsere Stärke in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A, im Versicherungsrecht mit den Schwerpunkten Produkthaftung und Managerhaftung, im Marken- und Wettbewerbsrecht, Vertriebsrecht, Arbeitsrecht und die Beratung im Gesundheitswesen sowie für Startups hervor. mehr >
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 | FGvW erhält vierfache Auszeichnung im WiWo-Ranking für Erb- und Versicherungsrecht
Die WirtschaftsWoche hat Friedrich Graf von Westphalen & Partner in ihrem aktuellen Ranking als Top-Kanzlei für Erbrecht und Versicherungsrecht ausgezeichnet. Gleich vier FGvW-Partner werden unter Deutschlands renommiertesten Anwälten dieser Fachgebiete gelistet. mehr >
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