 | auch unser Berufsstand, die Anwaltschaft, durchlebt aktuell herausfordernde Zeiten – nicht zuletzt in der Bestimmung der roten Linie zwischen unserer Funktion als „Organ der Rechtspflege“ einerseits und unserer Aufgabe, die Interessen der Mandanten bestmöglich zu vertreten. Der Cum-Ex Skandal in Deutschland und das Auftreten von Donald Trumps juristischen Beratern in den USA – allen voran Rudy Giuliani – zeigen, wie wichtig für jeden Anwalt die Beantwortung der Frage ist, wie weit wir bei der Vertretung der Interessen unserer Mandanten gehen dürfen oder sollen.
Rudy Giuliani und seine Streitgenossen, die derzeit gegen den angeblichen Betrug am amerikanischen Wähler kämpfen, agieren – gut entlohnt: allein Rudy Giuliani soll 20.000 USD am Tag erhalten – im besten Interesse ihres Auftraggebers. Bei den Gerichten kassieren sie allerdings eine Niederlage nach der anderen, vielfach mit heftigster Kritik der Richter an Art, Inhalt und Ziel ihres Vorgehens. Das ist an sich per se nichts Schlechtes. Man muss auch verlieren und richterliche Missbilligung einstecken können. Aber: Darf man als „Organ der Rechtspflege“ demokratische Grundprinzipien in der Weise in Frage stellen, dass Wahlergebnisse durch „bemühte rechtliche Argumente ohne Wert und spekulative Behauptungen ohne Beweise" angegriffen werden, wie ein Bundesgericht im US-Staat Pennsylvania urteilte?
Da imponiert uns doch ein Kollege der US-Kanzlei Jones Day, die ebenfalls – zeitweise – in Verfahren gegen die Präsidentschaftswahl involviert war. Der soll in einer internen E-Mail geschrieben haben: „We as lawyers choose our clients and our causes. We choose what we stand for. And this project, I submit, should not be one of those things." In diesem Sinne: „We choose what we stand for.“ Mit diesem Grundsatz vor Augen setzen wir uns für Sie und Ihre Anliegen ein – mit voller Energie, Erfahrung und Leidenschaft.
In diesem Sinne wünschen wir gute Lektüre und einen schönen Herbst – bleiben Sie gesund und halten Sie gut durch, bis der Impfstoff (und der Frühling) kommt.
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
 | Aktienrecht: Bekanntmachungszeitpunkt für Ergänzungen der Tagesordnung
Aktionäre können die Ergänzung der Tagesordnung verlangen und diese bei Untätigkeit des Vorstands auch gerichtlich durchsetzen. Aber wie viel Zeit darf zwischen der Bekanntmachung der ergänzten Tagesordnung und der Hauptversammlung selbst liegen? Mit dieser Frage hat sich der BGH nun erstmals beschäftigt. mehr >
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Arbeitsrecht: Mitbestimmung des Betriebsrates bei Duldung von Überstunden
Eine – das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG verletzende – Duldung von Überstunden liegt vor, wenn hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen gebotener Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber bestehen, um seine Untätigkeit als Hinnahme werten zu können. So das Bundesarbeitsgericht in einer neuen Entscheidung. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Androhung von Krankschreibung rechtfertigt außerordentliche Kündigung
Tritt der Arbeitnehmer einer Weisung des Arbeitgebers mit der Drohung entgegen, sich krankschreiben zu lassen, so rechtfertigt das grundsätzlich eine außerordentliche fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen Datenlöschung
Mit Urteil hat das LAG Baden-Württemberg entschieden, dass das Löschen von Daten in erheblichem Umfang vom Server des Arbeitgebers eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. mehr >
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Arbeitsrecht: Alternative Beschäftigungsmöglichkeit eines Stammarbeitnehmers bei Einsatz von Leiharbeitnehmern
Die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen abdeckt. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln jüngst entschieden. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Auskunftsanspruch eines Gesellschafters einer Publikums-KG
Jeder Gesellschafter einer sogenannten Publikums-Kommanditgesellschaft hat grundsätzlich einen unentziehbaren Anspruch auf Auskunft über seine Mitgesellschafter und deren Anschriften. Diesem Anspruch stehen keine datenschutzrechtlichen Vorschriften im Wege. Diese Auskunft kann auch ein „mittelbarer Gesellschafter“ (Treugeber) verlangen, wenn dieser nach den vertraglichen Vereinbarungen einem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt ist. mehr >
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 | Insolvenzrecht: Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers in der Insolvenz der Gesellschaft
Der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, das erst mit dem Verlust der Organstellung endet. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH ändert am Bestand des gesetzlichen Wettbewerbsverbotes nichts. Auch im Falle der Insolvenzeröffnung gilt daher, dass das gesetzliche Wettbewerbsverbot erst mit der Beendigung der Organstellung endet. mehr >
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Zahlung der Abfindung eines ausgeschiedenen Gesellschafters bei Insolvenz
Die Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters ist erst nach Befriedigung aller Gläubiger zu berücksichtigen, wenn die Auszahlung gegen den Kapitalerhaltungsgrundsatz verstoßen würde. Dies hat der BGH entschieden und sich damit erstmals zur Einordnung eines Abfindungsanspruchs eines vor der Insolvenz ausgeschiedenen Gesellschafters geäußert. mehr >
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 | Branchenverzeichnisse und Suchmaschinen – Geringeres Risiko bei Unterlassungserklärungen
Nach deutscher Rechtsprechung haftet man nach Abgabe einer Unterlassungserklärung auch für im Suchmaschinen-Cache gespeicherte veraltete Informationen einer Internetseite. Dasselbe gilt für nicht aktiv veranlasste Einträge in Branchenverzeichnissen oder Bewertungsportalen. Dem hat der EuGH für das Markenrecht eine klare Absage erteilt, sodass in den letzten Jahren erstattete Vertragsstrafen in erheblichem Umfang zurückzufordern sein dürften. mehr >
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 | Haftung für Medizinprodukte: Gute Verträge und Versicherungen nötig
Klar ist, dass die Herstellung und der Vertrieb von Medizinprodukten mit Haftungsrisiken verbunden sind. Um diese Haftungsrisiken, soweit möglich, zu verringern, ist nicht nur eine durchgängige Qualitätsdokumentation, sondern auch die vertragliche Gestaltung, bspw. zwischen Lieferant und Hersteller entscheidend. mehr >
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 | Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Notwendigkeit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe?!
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bietet den Unternehmen einen erweiterten Schutz für ihre Geschäftsgeheimnisse. Um in den Genuss dieses Schutzes zu kommen, müssen die Unternehmen angemessene Maßnahmen zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse treffen, z.B. durch den Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA). mehr >
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 | KfW-Darlehen zur Überwindung der Corona-Krise – Ausschüttungen an Gesellschafter ausgeschlossen?
Anlässlich der Corona-Krise bietet die Bundesrepublik Deutschland Unternehmen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau Kredite an. Nach den Merkblättern der KfW sind Gewinn- und Dividendenausschüttungen während der Laufzeit des Kredits grundsätzlich unzulässig. Bei Private-Equity-Investoren gibt es eine Sonderregelung. mehr >
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 | Webinar: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen des Architektenrechts am 11.12.2020
Nun sind gut eineinhalb Jahre vergangen, seit der Europäische Gerichtshof die Regelungen der HOAI zu Mindest- und Höchstsätzen für europarechtswidrig erklärte. Seither hat sich einiges getan – aber herrscht mittlerweile Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit potenziell die Mindestsätze unterschreitenden Honorarvereinbarungen? Und was bringt in diesem Zusammenhang die HOAI-Novelle 2021? mehr >
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 | Zertifikatslehrgang: Praxiswissen Recht in der Medizintechnik, Beginn: 27. Januar 2021
Dieser Lehrgang richtet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte und Verantwortliche, die sich Grundkenntnisse zu Medizintechnik-spezifischen Rechts-, Vertrags- und Compliance-Themen aneignen möchten und wird von Medical Mountains in Kooperation mit Friedrich Graf von Westphalen & Partner durchgeführt. mehr >
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FGvW zählt zu den besten 50 Wirtschaftskanzleien in Deutschland
Die Redaktion der Branchenzeitschrift JUVE zählt FGvW in der 23. Ausgabe des „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ erneut zu den führenden deutschen Rechtsanwaltssozietäten. JUVE hebt insbesondere die Bereiche Gesellschaftsrecht und M&A, im Versicherungsrecht die Schwerpunkte Produkthaftung und Managerhaftung, Marken- und Wettbewerbsrecht, Vertriebsrecht, Arbeitsrecht und die Beratung im Gesundheitswesen sowie für Startups hervor. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist Dr. Hans Christian Wilms aus unserem Freiburger Büro an der Reihe. mehr >
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