 | als wir im Februar unseren letzten Newsletter versandt haben, standen russische Truppen an der Grenze zur Ukraine. Aber es konnte (oder wollte) sich niemand so recht vorstellen, dass Russland tatsächlich einen Angriffskrieg gegen die Ukraine ins Werk setzen würde. Jetzt, vier Wochen später, haben wir die traurige Gewissheit: Es ist Krieg in Europa. Nur wenige Autostunden von EU-Außengrenzen entfernt fallen Bomben, nicht nur auf militärische Einrichtungen, sondern ganz offensichtlich auch gezielt auf zivile Einrichtungen. (Zehn-)tausende Tote sind zu beklagen, Millionen auf der Flucht. Dieser Krieg bedroht nicht nur Leib und Leben der ukrainischen Bevölkerung, stellt nicht nur die territoriale Integrität der Ukraine in Frage – er ist ein Angriff auf eine freiheitliche und friedliche Weltordnung, die dadurch wieder zum „westlichen Modell“ wird.
Auch in Russland sieht es düster aus: Als Reaktion auf den Überfall auf die Ukraine haben zahlreiche Staaten Russland mit beispiellosen Sanktionen belegt. Der Rubel hat mehr als ein Viertel seines Werts eingebüßt, russische Staatsanleihen haben nur noch Schrott-Niveau und viele internationale Unternehmen verabschieden sich aus dem russischen Markt.
Das ist nachvollziehbar und setzt ein starkes Signal: Wer Angriffskriege mitträgt, ist kein geeigneter Partner oder Kunde. Das gilt für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen. Gleichwohl sollten wir schon jetzt an morgen denken – und an eine Zeit nach Putin. Wechselseitige Handelsbeziehungen, daraus resultierende Abhängigkeiten und eine Integration der Wirtschaftsräume schaffen nicht nur Wohlstand, sondern sichern auch den Frieden. Es bleibt zu hoffen, dass sich Russland rasch aus dem Würgegriff einer korrupten und mafiösen Elite befreit, die sich an Rohstoffen bereichert und die eigene Bevölkerung in jeder Hinsicht verarmen lässt. Und dann sollten wir einen echten Neuanfang wagen.
Den letzten Newsletter haben wir damit beschlossen, Ihnen – neben einer anregenden Lektüre und einem baldigen Frühling – Gesundheit und Frieden zu wünschen. Diesen Wunsch können wir nur bekräftigen.
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner
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FGvW gewinnt azur Award 2022 in der Kategorie „Arbeitgeber Region“
Die azur-Redaktion hat Friedrich Graf von Westphalen & Partner am 17. März 2022 in Köln mit dem azur Award in der Kategorie „Arbeitgeber Region“ ausgezeichnet. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung. mehr >
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
 | Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag und Gebot fairen Verhandelns
Ist ein abgeschlossener Aufhebungsvertrag unwirksam, wenn eine Vertragspartei unfair verhandelt hat? Das Bundesarbeitsgericht hatte dies schon bisher grundsätzlich für möglich gehalten und diese Rechtsprechung jetzt bestätigt, allerdings im konkreten Fall die Voraussetzungen eines »unfairen Verhandelns« verneint. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Konzernweite Datenübermittlung
Einem Arbeitnehmer steht ein Unterlassungsanspruch und immaterieller Schadensersatz in Höhe von 2.000 Euro zu, wenn der Arbeitgeber durch Datenweitergabe innerhalb des Konzerns, die nicht für die Durchführungen des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist, gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt. Dies zeigt ein Urteil des LAG Hamm. mehr >
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Arbeitsrecht: Keine Anrechnung von Quarantänezeiten auf den Jahresurlaub
Im Fall der Anordnung einer Quarantäne während eines bewilligten Urlaubs sind die in die Zeit der Quarantäne fallenden Tage auf den Urlaub nicht anzurechnen und in der Folge entfallene Urlaubstage nachzugewähren. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Einseitige Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag (AGB) stellen eine unangemessene Benachteiligung dar
Ein Arbeitnehmer wird durch arbeitsvertragliche Vertragsstrafen insbesondere dann unangemessen behandelt, wenn diese nur ihn als Arbeitnehmer belasten, aber keine Sanktionierung des Arbeitgebers für gleichwertige Pflichtverletzungen vereinbart wurden. Das hat das Sächsische Landesarbeitsgericht kürzlich entschieden. mehr >
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 | Baurecht: Baufirma muss Energieversorgung der Baustelle überprüfen Wenn ein Auftragnehmer die Energieversorgung der Baustelle schuldet, darf er nicht ungeprüft darauf vertrauen, dass die öffentlichen Leitungen dafür ausreichen. Dies folgt aus einem Urteil des OLG Karlsruhe. mehr >
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Datenschutz: Geschäftsführer haften persönlich für Datenschutzverstöße der GmbH
Das OLG Dresden hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH neben der Gesellschaft „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO ist und er insofern für Datenschutzverstöße auch persönlich haftet. mehr >
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 | GmbH-Recht: Besonderer Vertreter der GmbH bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen
Zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer einer GmbH oder eine von ihm beherrschte Gesellschaft kann ein sog. besonderer Vertreter bestellt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des BGH. mehr >
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 | GmbH-Recht: Zur Änderung des Geschäftsjahres
Die Änderung des Geschäftsjahres einer GmbH kann nicht rückwirkend erfolgen. Die Änderung muss zum Handelsregister vor Beginn des neuen und Ablauf des entstandenen Rumpfgeschäftsjahres angemeldet werden. So hat das OLG Jena entschieden. mehr >
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 | GmbH-Recht: Beschlussfassung in Zeiten von Corona – Alternativen zur Gesellschafterversammlung in Präsenz
Auch im dritten „Corona-Jahr“ stehen GmbH-Gesellschafter oftmals vor der Frage, wie sie wirksam, aber ohne Ansteckungsrisiken, Beschlüsse fassen können. Gesellschafterversammlungen in Präsenz sind nach den derzeit geltenden Verordnungen zwar in aller Regel zulässig, je nach Größe und Zusammensetzung des Gesellschafterkreises aber häufig unvernünftig. mehr >
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Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Richtlinienentwurf der EU geht über deutsches „Lieferkettengesetz“ hinaus
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: Lieferkettengesetz oder LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, muss voraussichtlich „nachgeschärft“ werden. Der entsprechende Richtlinienvorschlag der EU-Kommission („Corporate Sustainability Due Diligence“) geht in vielen Punkten darüber hinaus und wird insbesondere deutlich mehr Unternehmen unmittelbar betreffen. mehr >
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 | Update zum Transparenzregister: Meldepflicht zum 30. März 2022 (unter anderem) für alle Aktiengesellschaften
Das Transparenzregister, in das zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften einzutragen sind, gibt es seit 2017. In den letzten Jahren haben sich die Melde- und Nachforschungspflichten in diesem Bereich jedoch immer weiter verschärft. mehr >
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 | Lebensmittelrecht: Veröffentlichung einer lebensmittelrechtlichen Warnmeldung nur nach vorheriger Anhörung möglich
Unternehmen sind vor der Einstellung einer lebensmittelrechtlichen Warnung auf dem Internetportal www.lebensmittelwarnung.de anzuhören, wenn sie in der Warnmeldung genannt werden. Dies stellte das OVG Lüneburg jüngst klar. mehr >
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 | Wettbewerbsrecht: BGH verbietet Apotheken-Gewinnspiele in letzter Instanz
Mit seinen nunmehr veröffentlichten Urteilsgründen hat der BGH seine Entscheidung vom 18. November 2021 begründet, wonach die Werbung mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels zur Förderung des Verkaufs von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unzulässig ist. Damit ist der Rechtsstreit, in dem auch der EuGH angerufen worden war, zum Abschluss gekommen. mehr >
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EU-Sanktionen gegen Russland – Handlungsmöglichkeiten deutscher Unternehmen
Die EU hat seit dem 23.02.2022 harte Sanktionen gegen Russland beschlossen. Sie gehen weit über die bereits seit dem Jahr 2014 von der EU – insbesondere nach der Annexion der Halbinsel Krim durch Russland – beschlossenen Sanktionen hinaus. mehr >
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 | Die Qualitätssicherungsvereinbarung im Rahmen der EU-MDR am 7. April 2022
In diesem Seminar erläutern unsere Partner Dr. Hendrik Thies und Dr. Jan Henning Martens, welche Inhalte QSV haben müssen und wie sie ausgestaltet werden können, um einerseits die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und andererseits Haftungsrisiken zu vermeiden. mehr >
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 | Produkthaftung und Produktsicherheit inkl. der neuen Marktüberwachungsverordnung am 11. Mai 2022
In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Haftungsgrundlagen dargestellt und jene notwendigen Kenntnisse vermittelt, die u. a. mit der „Sachmängelhaftung” und mit „Garantien” zusammenhängen. Dies erleichtert den Umgang mit den ausgefeilten Qualitätssicherungssystemen. Außerdem erfahren Sie alles Wissenswerte über das neue EU-Binnenmarktpaket. Referent ist unser Partner Prof. Dr. Tobias Lenz. mehr >
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Chambers & Partners Europe 2022 empfehlen Prof. Dr. Tobias Lenz und das Versicherungsrecht
Im in Großbritannien erscheinenden Standardwerk Chambers Europe wird FGvW als eine der führenden deutschen Kanzleien für Versicherungsrecht geführt und Prof. Dr. Tobias Lenz für seine Stärke in verschiedenen streitigen und nicht streitigen Versicherungsmandaten empfohlen. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen sich Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist der Baurechtler Moritz von Kulessa aus unserem Kölner Büro an der Reihe. mehr >
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