 | endlich wieder Fußball!
Nachdem uns der FC Bayern wieder einmal sein Image als FC Hollywood vorgeführt hat, verbunden mit einer Machtdemonstration, die es sonst nur bei großen Konzernen und Parteien gibt, denken die meisten bei diesem Ausspruch an den Beginn der nächsten Saison der Fußball-Bundesliga. Aber so weit ist es noch gar nicht – denn noch nicht einmal die Mannschaften sind formiert, das Transfer-Fenster noch in vollem Gange.
Dennoch stimmt der Ausspruch, denn vom 20. Juli an wird es wieder spannend – bei der Fußballweltmeisterschaft der Frauen in Australien und Neuseeland wird unsere Nationalmannschaft versuchen, den Weltmeisterinnen von 2015 und 2019, den USA, den Titel abzuringen. Und wer sich an die Bilder in Wembley bei der Europameisterschaft erinnert, hofft natürlich auf schönen Sport und viel Erfolg, den die „Herren der Schöpfung“ zumindest fußballerisch derzeit nicht bieten können. Da ist noch viel zu tun, bis im kommenden Jahr die Heim-EM beginnt.
Aber dieser Sommer verspricht eben Sportevents jenseits des bisher geglaubten Mainstreams. Nicht Olympia und Hansi Flick, sondern Erfolge wie der Champions League Sieg des SC Magdeburg im Handball, die Special Olympics in Berlin mit ihrem fulminanten Start und nicht zuletzt besagte Weltmeisterschaft der Frauen. Wünschen wir allen Teilnehmern großen Erfolg – und dass die sportliche Rivalität auch über die politischen Ränder der Welt hinwegblicken kann und möglichst wenig Einflussnahme erfährt. Und lassen wir die Sportler einfach einmal Sportler sein – ohne sie in politische Verantwortung zu nehmen, egal in welche Richtung.
Denn im wahrsten Sinne des Wortes ist die fast untergegangene Änderung bzw. Ergänzung des olympischen Mottos im Jahr 2021 dafür doch der richtige Weg: „citius, altius, fortius – communiter“. Schneller, höher, stärker – gemeinsam!
In diesem Sinne senden wir Ihnen sportlichen Geist und den ersten von Ihnen, die nunmehr im Westen schon in die Sommerferien starten können, gute Erholung, viel Sonne und Heiterkeit.
Herzlichst Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht | Arbeitsrecht: Rückzahlung von Annahmeverzugslohn wegen erzielten Zwischenverdienstes
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist, nach der Ansprüche verwirken, sofern sie dem Arbeitgeber gegenüber nicht fristgerecht geltend gemacht werden, dem Wortlaut nach nur Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber erfasst, nicht solche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer. Eine solche Ausschlussfrist steht einem Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Annahmeverzugslohn wegen erzielten Zwischenverdienstes nicht entgegen. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung behält auch dann ihren Beweiswert für die Krankheit, wenn der Arbeitnehmer sich exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankmeldet. Dabei kommt es aber auf die zeitliche Abfolge von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Kündigung an. Dies zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. mehr >
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| Arbeitsrecht: Keine Fiktion unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Urlaubsgewährung
Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub für die Zeit nach dem Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses, gilt dieses Arbeitsverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die gesetzliche Fiktion des § 15 Abs. 6 TzBfG setzt voraus, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ihre Leistungspflichten über den Zeitraum der Befristung hinaus erfüllen. Die Gewährung von Urlaub stellt aber nur die Erfüllung einer arbeitgeberseitigen Leistungspflicht dar. Dies folgt aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Kündigung einer Homeoffice-Vereinbarung
Die Kündigung einer Zusatzvereinbarungen zum Homeoffice ist zulässig, wenn dem Arbeitgeber wirksam das Recht zur gesonderten Kündigung eingeräumt wurde. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Keine Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung bei Wegfall der Stelle durch unternehmerische Entscheidung
Eine Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers ist dem Arbeitgeber nicht unmöglich, wenn der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit auf einer eigenen unternehmerischen Entscheidung des Vertragsarbeitgebers beruht. Dieser Fall sei anders zu bewerten als derjenige, in dem eine Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund solcher Faktoren wegfällt, die nicht vom Willen des Arbeitgebers abhängen. So hat das BAG entschieden. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Stolperfallen bei der Bestellung des Vorstands einer Aktiengesellschaft zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft
Wird der Vorstand einer Aktiengesellschaft zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft bestellt, stellt dies ein Insichgeschäft dar, bei dem die Beschränkungen des § 181 Alt. 1 BGB zu beachten sind. Dies folgt aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs. mehr >
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| Gesellschaftsrecht: Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Lädt der Geschäftsführer einer GmbH nicht zu einer gebotenen Gesellschafterversammlung ein, kann hierin ein wichtiger Grund für dessen Abberufung liegen. Dies entschied das KG Berlin. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Die Tücken der Eintragung einer GmbH in das Handelsregister
Bei der Eintragung einer neu gegründeten GmbH muss der Geschäftsführer versichern, dass keine Umstände vorliegen, die ihn von dem Amt als Geschäftsführer ausschließen. Diese Versicherung muss konkret sein und darf keine eigene rechtliche Bewertung des Geschäftsführers enthalten. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Beteiligung des einem Stimmverbot unterliegenden Gesellschafters an der Willensbildung der Gesellschaft
Zwar unterliegen Gesellschafter bei der Beschlussfassung einem Stimmverbot, wenn der Beschluss darauf abzielt das Verhalten des Gesellschafters zu missbilligen. Der Gesellschafter ist aber dennoch an der Willensbildung der Gesellschaft zu beteiligen – unabhängig davon, ob der Beschluss in einer förmlichen Gesellschafterversammlung, oder (zulässigerweise) konkludent gefasst wird. Dies stellte der BGH jüngst klar. mehr >
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| Lebensmittelrecht: Gehören Wurstclipsen zur Tara?
Nicht essbare Wurstclipsen gehören zur Tara. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. mehr >
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 | Produktsicherheitsrecht: Rechtsschutzmöglichkeiten gegen fehlerhafte/unvollständige RAPEX-Meldungen
Ein Wirtschaftsakteuer, dessen Rechte durch eine unvollständige RAPEX-Meldung betroffen sind, kann von den zuständigen Behörden des meldenden Mitgliedsstaates verlangen, dass die Meldung vervollständigt wird. Dazu muss ihm im meldenden Mitgliedstaat ein Rechtsbehelf zur Verfügung stehen, um zu erreichen, dass die diesem Mitgliedstaat insoweit obliegenden Verpflichtungen eingehalten werden. Dies folgt aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs. mehr >
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| Einladung zum Sommerfest am 6. Juli 2023 in Freiburg
Ganz herzlich laden wir Sie zu unserem Freiburger Sommerfest ein. Prof. Dr. Martin Riedmiller, leitender Wissenschaftler bei Google DeepMind, spricht zu KI. Im Anschluss möchten wir mit Ihnen bei Musik von Redhouse Hot Six feiern und plaudern. mehr >
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| „Deutschlands beste Anwälte 2024“ – FGvW von „Best Lawyers“ empfohlen
Einmal jährlich befragt der US-Verlag „Best Lawyers“ Wirtschaftsanwälte nach ihren Empfehlungen aus anderen Kanzleien. Wir freuen uns auch in diesem Jahr über das Ergebnis: 31 Anwältinnen und Anwälte aus unserer Kanzlei gehören zu den „Best Lawyers“ Deutschlands. mehr >
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| In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen sich Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Christina Ott an der Reihe. mehr >
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