 | „Was kommt morgen?“, das fragen sich viele von Ihnen. Ein Blick auf den Sorgenkalender zeigt, dass viele Menschen diesen derzeit füllen, unabhängig von Tätigkeit, Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status. Es sind die Inflationsängste, die abstürzenden Aktienmärkte, die Sorge um Wettbewerbsfähigkeit und damit die Arbeitsplätze, die Sorge um die Umwelt, den Klimaschutz und zugleich die Furcht vor Energieengpässen. Und die Frage heißt nicht nur, „Was kommt morgen?“, sondern sie gilt auch für übermorgen, nächste Woche, die nächsten Monate, den Rest des Jahres, das nächste Jahr usw.
In diesen Zeiten einen „Newsletter“ herauszubringen, ist nicht einfach. Denn die Neuigkeiten mögen zu banal klingen angesichts der weltweiten Entwicklungen. Ein kluger Werbetexter hat einmal im Versicherungsbereich den Slogan „Früher an Später denken“ erdacht. Nichts anderes passiert gerade – ob in der großen Politik, beim EU-Gipfel, der über die weitere Erweiterung der EU sprach, in Elmau oder in Madrid. Die Zukunft ist immer gestaltbar. Und das setzt voraus, immer auf der Höhe aktueller Entwicklungen zu sein.
Diese Prämisse gilt nicht nur in der Politik und der Diplomatie, sondern auch im Recht und in der Wirtschaft. Deshalb mögen die Zeiten sein, wie sie sind. Mit unerschütterlichem Optimismus sind wir überzeugt, dass die Basis von Zukunft immer Wissen und Zuversicht ist. So wünschen wir Ihnen allen gute Sommerferien, ein wenig Erholung, gute Flug- und Reiseverbindungen, Gesundheit und alles, was die Klaviatur der guten Wünsche in diesen Zeiten noch hergibt. Und danach – morgen, vielleicht übermorgen oder auch erst nächste Woche oder im nächsten Monat: dann sieht die Welt schon wieder anders aus! Hoffen wir gemeinsam, dass es wieder ruhiger ist.
Herzlichst,
Ihre Kanzlei des Vertrauens und der Zuversicht: Friedrich Graf von Westphalen
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht | Aktienrecht: Gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern
In dringenden Fällen ist ein Aufsichtsrat vor Ablauf der 3-Monatsfrist durch gerichtlichen Beschluss zu ergänzen. Ein laufendes Übernahmeangebot ist ein dringender Fall. Dies war Gegenstand eines Beschlusses des OLG Frankfurt. mehr >
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 | Arbeitsrecht: BAG zur unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug
Wird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt iSv. § 1 AÜG aF ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags nach § 9 Nr. 1 AÜG aF, wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der EU unterliegt. Dies hat das BAG entschieden. mehr >
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| Corona: Kein Beschäftigungsanspruch für nichtgeimpfte Arbeitnehmer im Pflegebereich
Arbeitgeber von Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitssektor dürfen diese freistellen, wenn sie nicht geimpft sind. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen stellt die erste Entscheidung der Arbeitsgerichte zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht dar. mehr >
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 | Corona: Kann der Arbeitgeber berechtigt sein, auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung Corona-Tests einseitig anzuordnen?
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage bejaht, wenn es um die Umsetzung einer den Arbeitgeber treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts geht. mehr >
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 | Baurecht: Ein Architekt hat das Budget des Bauherrn zu erfragen
Ein Architekt muss den wirtschaftlichen Rahmen des privaten Bauherrn klären und ihn nach seinen Vorstellungen fragen. Dies gilt nach einem Urteil des OLG Nürnberg. mehr >
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| Befristungsrecht: Eingescannte Unterschrift erfüllt Schriftformerfordernis nicht!
Die eingescannte Unterschrift des Arbeitgebers auf einem Arbeitsvertrag reicht für eine wirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses auch dann nicht aus, wenn dieses nur für wenige Tage bestehen soll. Dies stellte das LAG Berlin-Brandenburg klar. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Gerichtsstandsvereinbarungen von Personengesellschaften mit Auslandsbezug
Die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen einer Personengesellschaft, an der mindestens ein persönlicher haftender Gesellschafter mit Sitz im Ausland beteiligt ist, richtet sich nach Art. 25 Brüssel-Ia-VO. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des OLG Frankfurt. mehr >
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 | Die GmbH-Gesellschafterliste – eine Wissenserklärung
Die GmbH-Gesellschafterliste ist keine Willenserklärung, sondern Wissenserklärung. Die Einreichung solch einer Liste beim Registergericht stellt eine nicht vertretbare Handlung dar. Dies war Gegenstand eines Beschlusses des OLG Brandenburg. mehr >
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| Achtung Haftungsfalle: Die neuen EU-Sanktionsverordnungen im Handelsverkehr mit Russland
Die EU hat im Zusammenhang mit der militärischen Invasion in der Ukraine diverse Finanz- und Wirtschaftssanktionen erlassen, die zu beachten sind, zuletzt mit Verordnung (EU) 2022/879 vom 3. Juni 2022. mehr >
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 | Insolvenzrecht: Keine Fortsetzung einer GmbH nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, kann eine GmbH auch bei Wegfall der Insolvenzgründe nicht fortgesetzt werden. Das gilt nach einem Beschluss des BGH vom 25.01.2022. mehr >
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 | Kartellrecht: Neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen in Kraft getreten
Seit dem 1. Juni 2022 ist die neue Vertikal-GVO mit den zugehörigen Vertikal-Leitlinien in Kraft. Sie gilt nach einer Übergangszeit von einem Jahr auch für Altverträge. Was Unternehmen im Vertrieb nun beachten müssen, aber auch welche Chancen und Spielräume sich aus den Neuregelungen ergeben, zeigt unser Überblick zu den wichtigsten Änderungen. mehr >
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 | Non-Food-Produkte – Neuer EU-Binnenmarktleitfaden „Blue Guide“ veröffentlicht
Am 29.06.2022 wurde im Amtsblatt der EU der höchst praxisrelevante Binnenmarktleitfaden „Blue Guide“ veröffentlicht. mehr >
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| Fallstricke im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr am 14. Juli 2022 (online)
Medizintechnik-Unternehmen „operieren“ weltweit. Dabei sind branchen- und länderspezifische Besonderheiten und Fallstricke zu beachten. Unsere Partnerin Dr. Meike Kapp-Schwoerer gibt in diesem Seminar einen Überblick über die Besonderheiten von grenzüberschreitenden Verträgen. mehr >
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| FGvW wählte neue Geschäftsführung
Unsere Partnerversammlung hat eine neue Geschäftsführung gewählt. Unsere Sozietät wird nun von Carsten Laschet (49) als Sprecher der Geschäftsführung, Dr. Sabine Schröter (42) und Dr. Stefan Lammel (46) geleitet. mehr >
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 | Interview: Einblicke in das Leben einer Neupartnerin bei FGvW
Über Frauen im Wirtschaftsrecht, den Wechsel ihrer Rolle zur Partnerin und den Umgang mit eigenen Fehlern und Zweifeln wurde Tina Bieniek vom Juristinnennetzwerk breaking.through interviewt. mehr >
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| "Deutschlands beste Anwälte 2023“ – FGvW von „Best Lawyers“ empfohlen
Einmal jährlich befragt der US-Verlag „Best Lawyers“ Wirtschaftsanwälte nach ihren Empfehlungen aus anderen Kanzleien. Wir freuen uns auch in diesem Jahr über das Ergebnis: 30 Anwälte aus unserer Kanzlei gehören zu den „Best Lawyers“ Deutschlands. mehr >
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 | brand eins – FGvW gehört zu den besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland
Im aktuellen brand eins-Ranking haben es 411 Wirtschaftskanzleien auf die Bestenlisten geschafft. Wir sind dabei und gehören mit vier von vier möglichen Sternen zu den 100 besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis und bedanken uns bei allen, die dazu beigetragen haben. mehr >
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 | Capital 2022: FGvW gehört zu den Spitzenreitern im Erbrecht
Capital Magazin und Statista kürten die besten Kanzleien. Mehr als 4.500 Anwälte haben dafür ihre fähigsten Kollegen empfohlen. Im Erbrecht gehört Friedrich Graf von Westphalen auch in diesem Jahr deutschlandweit zu den führenden Anwaltskanzleien. mehr >
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 | WiWo Ranking 2022: FGvW Top Kanzlei für Arbeitsrecht
Die WirtschaftsWoche hat im Ranking 2022 FGvW als Top Kanzlei für Arbeitsrecht ausgezeichnet. Besonders empfohlen wird Annette Rölz. Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg. Gratulation an unser gesamtes Arbeitsrechtsteam und Annette Rölz! mehr >
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 | Neuerscheinung: Produkthaftung, 2. Auflage von unserem Partner Prof. Dr. Tobias Lenz
Dieses Werk versucht, alle Fäden der Branche zusammenzuführen und die vielen auch internationalen Schnittstellen zwischen den Haftungsbereichen aufzuzeigen. Dabei wurde insbesondere eine umfassende Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung vorgenommen. Formulierungsbeispiele, Muster und Checklisten runden die Darstellung ab. mehr >
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| In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen sich Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist die IP-Rechtlerin Frauke Weber aus unserem Frankfurter Büro an der Reihe. mehr >
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