 | willkommen im neuen Jahr!
Wir bei Friedrich Graf von Westphalen wünschen Ihnen privat und geschäftlich nur das Beste. Erfreuen wir uns daran, was das Jahr 2025 bringen kann.
Wenn Sie zu unseren internationalen Mandanten und Freunden gehören, dann könnte es sein, dass unser Gruß besser in das Jahr 1387 (Burmesischer Kalender), 2569 (Buddhistischer Kalender), 2975 (Berber Kalender) geht. Und sollten Sie anderen Kalendern unterliegen, senden wir gar keinen Neujahresgruß, weil wir mitten in den Jahren nach armenischer, bengalischer, byzantinischer, chinesischer oder jüdischer Rechenart liegen.
Da wir nicht in die Glaskugel gucken können, sollten wir uns erfreuen, an dem was sicherlich 2025 passiert und uns vielleicht Inspiration auch zum Reisen gibt: In der katholischen Kirche ist ein Heiliges Jahr angebrochen und steht die Heilige Pforte des Petersdoms in Rom zum Durchschreiten offen (wie nur alle 25 Jahre, jedenfalls im regelmäßigen Rhythmus) und die Verträge von Locarno haben 100-jähriges Jubiläum. Es ist Bundestagswahl, in Berlin ist Regierungsbildung angesagt und auch Hamburg wählt. Vorsicht bei Reisen nach England – dort gilt für EU-Bürger am dem 2. April das ETA-Visum. Ab dann startet auch die Expo im japanischen Osaka.
Historisch gedenken wir dem Ende des 2. Weltkrieges nach 80 Jahren, dem 500. Jahrestag der Bauernkriege und dem 250. Jahrestag des Beginns der Unabhängigkeitskriege in Amerika. Welch historische Ereignisse, die uns bis heute prägen.
Und letztlich dürfen wir uns freuen oder ärgern über zwei partielle Sonnenfinsternisse (29. März und 21. September), ab dem 1. Mai ist es in Deutschland erlaubt, Doppelnachnamen für beide Ehepartner und auch deren Kindern zu tragen, zudem ist das Führen weiblicher Nachnamensendungen von sorbischen Familiennamen möglich, in der Fußball-Champions-League bekommen wir ein „Finale dahoam“ und am 14. Oktober endet der Support für Windows 10 für 32 Millionen Privatanwender in Deutschland.
Wir wünschen Ihnen ein gutes Jahr. Bleiben Sie fröhlich.
Herzlichst
Ihre Sozietät Friedrich Graf von Westphalen
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht |
Rechtliche Neuerungen im Jahr 2025
Seit dem Jahreswechsel gelten zahlreiche rechtliche Neuerungen. Einige Gesetzesvorhaben, deren Inkrafttreten zum Jahreswechsel erwartet wurde, sind aufgrund des Scheiterns der Ampelregierung nicht mehr realisiert worden. Ob und ggf. wie diese noch kommen, ist nicht klar. Es gilt daher, auch die weitere Entwicklung im Blick zu behalten. Die wichtigsten Neuerungen möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen. mehr >
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 | Aktienrecht: Herabsetzung der Vorstandsvergütung bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der AG
Die Vorstandsvergütung kann bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einer AG herabgesetzt werden. Ein individueller Zurechnungszusammenhang zur Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage ist dafür keine zwingende Voraussetzung, aber als ein wesentlicher Umstand in der Abwägung zu berücksichtigen. Entscheidungsmaßstab sind Billigkeitserwägungen aller Umstände. Dies folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von Desk Sharing und Clean Desk Policy
Die Einführung von Desk Sharing ist ebenso wie die Einführung einer Clean Desk Policy nicht als Ganzes mitbestimmungspflichtig. Ein Mitbestimmungsrecht komme jedoch in Bezug auf einzelne, herauslösbare Teilbereiche der Konzepte in Frage. Dies war Gegenstand eines Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. mehr >
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Arbeitsrecht: Betriebsratsanhörung bei Wartezeitkündigung
Auch in der gesetzlichen Wartezeit ist der Betriebsrat vor der beabsichtigten Kündigung zu hören. Dies stellte das Landesarbeitsgerichts Niedersachsen klar. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Entzug von Homeoffice und Versetzung in eine 500 km entfernte Niederlassung unzumutbar
Beim Widerruf einer Homeoffice-Regelung müssen Arbeitgeber die Grenzen billigen Ermessens wahren. Insbesondere müssen sachliche Interessen vorliegen, die die Interessen des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung der Homeoffice-Regelung überwiegen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Teilzeitverlangen – Ablehnung bei entgegenstehenden betrieblichen Gründen
Einem Teilzeitverlangen eines Arbeitnehmers können ein schlüssiges Organisationskonzept des Arbeitgebers und damit betriebliche Gründe für die Ablehnung entgegenstehen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europea – SE)
Ein bei Gründung einer SE unterbliebenes mitbestimmungsrechtliches Beteiligungsverfahren ist nicht grundsätzlich nachzuholen. Dies haben der EuGH und das BAG in aktuellen Urteilen entschieden. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Vertretung der monistisch verfassten SE
Ein geschäftsführender Direktor ist nicht dazu berechtigt, die monistisch verfasste SE bei einem Rechtsgeschäft mit sich selbst zu vertreten. Dies obliegt dem Verwaltungsrat. Dies stellte der Bundesgerichtshof klar. mehr >
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3. Rheinländischer Pflegestammtisch am 30. Januar 2025 in Köln
Dieser Abend, organisiert von unserer Partnerin Dr. Christina Schröter, soll Gelegenheit für den Austausch von Gedanken, Ideen und Erfahrungen für und mit Expertinnen und Experten im Berreich der Pflege bieten. Unsere Arbeitsrechtlerin Annette Rölz wird einen Kurzvortrag zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen, die Pflegedienste immer wieder bewegen halten. mehr >
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 | 17. BVDAK-Kooperationsgipfel im Pharmamarkt am 18. und 19. Februar 2025 (hybrid)
Bei dieser Veranstaltung beschäftigen sich die Referierenden im Hinblick auf sich verändernde Marktbedingungen und Verbraucherpräferenzen in unterschiedlichen Fragestellungen mit der Apotheke der Zukunft. Unser Partner Dr. Morton Douglas spricht am zweiten Tag zum Thema "Gesundheitspolitik: News & Updates". mehr >
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 | Einkaufsrecht für Praktiker am 19. und 20. Februar 2025 (online)
Diese von unserem Partner Prof. Dr. Tobias Lenz geleitete Veranstaltung bietet einen kondensierten Überblick über das Recht aus der Sicht des Einkäufers. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden darin befähigt, rechtssicher zu handeln und mit Haftungsfragen kompetent umgehen zu können. mehr >
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FGvW ernennt vier neue Local Partner zum Januar 2025
Wir freuen uns sehr, dass wir zum 1. Januar 2025 vier neue Local Partner aus den eigenen Reihen ernennen konnten: Max Maiorano-Fahr, Peter Metzger, Dr. Stephanie von Riegen, Dr. Hans Christian Wilm. mehr >
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FGvW verstärkt Bau- und Immobilienrecht in Berlin mit Team um Anwaltsnotar Dr. Lorenz Claussen
Wir bauen unsere immobilienwirtschaftsrechtliche Praxisgruppe weiter aus und verstärkten uns im Berliner Büro zum Anfang des Jahres mit dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Lorenz Claussen als Partner. Mit Dr. Claussen wechselte ein Team aus einem Senior Associate und drei Notariatsfachangestellten. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen sich Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist unsere Medizinprodukterechtlerin Francesca Pisacane an der Reihe. mehr >
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