| nach mehr als zwei Jahren „Abstinenz“ begeben sich die Karnevalisten, Traditionalisten und Jecken in den Hochburgen von Karneval, Fasching und Fastnacht nun in den Endspurt. Und immer wieder kommt die Frage auf, ob man denn in diesen Zeiten überhaupt Karneval feiern dürfe – zumal im vergangenen Jahr aufgrund des Ukraine-Krieges beispielsweise zahlreiche Rosenmontagszüge ausgefallen sind.
Aus unserer Sicht ist die Antwort einfach – ja, man darf – zumindest mit Bedacht. Denn fröhlich sein heißt nicht, das Leid und die Traurigkeit anderer zu vergessen. Denn solche gibt es immer und überall und wahrscheinlich mehr als die Freude selbst. Und die letzten Tage haben doch gezeigt, wie wohltuend es sein kann, einmal über die Stränge zu schlagen, was am Rhein naturgemäß leichter fällt als anderswo: Aber eine Verteidigungsexpertin, die einfach einmal kein Blatt vor den Mund nimmt in Aachen, ebenso ein SPD-Chef, der sogar die Langeweile und Unentschlossenheit seines Kanzlers auf den Arm nimmt, ein CDU-Altstar, der beim Narrengericht verbal kontert. Auch das alles kann geschmacklich gelungen oder humoristisch knapp neben dem guten Geschmack liegen – aber es befreit dennoch die Seele von der Last des Alltages. Auch und gerade in diesen krisenbehafteten Zeiten.
Ein Büttenredner im Kölner Karneval doziert dieser Tage über die Kraft, die Lachen und Freude einem geben kann – auch den Impuls für neue Ideen und Taten. Jedes Unternehmen kennt das – die Freude und der Stolz über den eigenen Erfolg darf man ebenso in Krisenzeiten genießen und daraus Motivation für Neues ziehen. Und wir haben so viel zu verarbeiten: eine Hauptstadt, die keine Wahl hinbekommt (nun kurz vor Karneval schon), eine Nationalmannschaft im Fußball, die Platz macht für Weltmeister einer Randsportart im Hockey, einen Politikbetrieb, bei dem man an vielen Stellen überhaupt nicht mehr weiß, wer überhaupt noch für was steht. Und wer noch etwas entscheiden möchte.
Es darf und muss Weltwirtschaftsforen geben, wir brauchen die Münchener Sicherheitskonferenz in diesen Tagen und wir brauchen den Karneval, den Fasching und die Fastnacht. Denn überall dort, wo Menschen sich ernsthaft und auch scherzhaft miteinander austauschen, kommen sie nicht auf andere, dümmere Gedanken.
Vor diesem Hintergrund eine kräftiges Alaaf, Helau, Narri-Narro oder was auch sonst bei Ihnen gerufen wird. Und wer es ganz ernst meint und seine wissenschaftlichen Kenntnisse aufbauen mag, der kann bei Wikipedia einmal unter dem Stichwort „Narrenruf“ sich verlustieren.
Herzlichst
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner
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Im vergangenen Jahr haben sich zwei neue Partner, ein Of Counsel und zwölf Associates unserer Kanzlei angeschlossen. Auch im Jahr 2023 wachsen wir weiter: Bereits zu Beginn des Jahres begrüßen wir sieben weitere Anwälte bei FGvW sowie unseren neuen Marketingleiter und mehrere neue Assistentinnen. Außerdem haben wir einen unserer Anwälte zum Partner und vier weitere Anwälte zu Local Partnern ernannt. mehr >
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FGvW hat sich – wie in den Vorjahren – in der Riege der TOP-50-Kanzleien in Deutschland behauptet. Besonders empfohlen werden wir in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesundheit, Konfliktlösung, M&A, Marken und Wettbewerb, Versicherungsvertragsrecht und Vertrieb. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung! mehr >
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Die WirtschaftsWoche hat Friedrich Graf von Westphalen & Partner als eine der Top-Kanzleien für privates Baurecht wie auch für Versicherungsrecht ausgezeichnet. Als besonders empfohlener Anwalt für Baurecht wird erneut Dr. Jörn Zons genannt. Besonders empfohlener Anwalt unserer Kanzlei im Gebiet Versicherungsrecht ist Mike Weitzel. Wir gratulieren den Ausgezeichneten und ihren Teams und freuen uns sehr über diesen Erfolg!
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