 | Deutschland ist das Land der hidden champions. Sie gehören in ihren Bereichen zu den führenden Unternehmen weltweit, werden häufig als Familienunternehmen geführt und sind in der Regel unbekannt, weil sie weder börsennotiert sind noch sich mit ihren Produkten an die breite Bevölkerung richten. Mehr als 1.500 Unternehmen werden dazu gezählt, häufig aus den Bereichen Maschinenbau, Elektronik, Medizintechnik und Metallindustrie.
Viele Weltmarktführer stehen derzeit vor einer Herausforderung, die sie bisher nicht gekannt haben. Ihre Produkte müssen sich plötzlich gegenüber neuartiger Konkurrenz behaupten, die nicht von perfektionistischen Ingenieuren angetrieben wird, sondern von „disruptiv“ denkenden jungen Leuten, den risikofreudigen Startup-Gründern. Wie Elon Musk, der mit dem Tesla ein intelligentes Smartphone auf vier Rädern konzipiert hat, während die Ingenieure von Daimler weiter daran gearbeitet haben, die S-Klasse noch besser zu machen. Für die klassischen Weltmarktführer ist das eine enorme Herausforderung – und Chance, wenn sie sich mit innovativen Startups verbünden. Und dazu hat das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 12. Februar 2021 eine klare Message: „Start-up-Steppe Deutschland? Das war einmal. Mittlerweile erreichen Geschäftsmodelle made in Germany immer häufiger Milliardenbewertungen.“ Und: „Was macht den deutschen Markt aus? Das Schwungrad aus Talent, Kapital und großartigen Ideen dreht sich in Deutschland immer schneller und schneller. Erfahrene Gründer und Manager aus der ersten Erfolgsgeneration inspirieren die nächste und heben zugleich die Latte an. Mehr Leute wählen Tech als Karriereweg. Dieser starke Talentpool baut bessere Unternehmen mit höherer Ambition und vielfältigen Ideen.“
Hidden Champions und innovative Startups können die globalen Herausforderungen meistern, wenn sie sich zusammen tun. „Werdet Welt-Mut-Führer“ fordert Philipp Depiereux, der seit vielen Jahren Unternehmen auf ihrem Weg ins digitale Zeitalter unterstützt, in seinem gerade erschienenen Buch https://weltmutfuehrer.de/. Habt den Mut, Chancen zu ergreifen und neue Dinge auszuprobieren. Lehnt euch nicht zufrieden zurück, weil eure Produkte technologisch führend sind. Fragt euch nicht, wie ihre eure Produkte noch besser machen könnt, sondern fragt, wie ihr die Bedürfnissen eurer Kunden noch besser bedienen könnt.
Corona hat gezeigt, dass Dinge möglich sind, die man sich bisher nicht vorstellen konnte: Digitalisierung der Büroarbeit, Installation und Wartung von komplexen Maschinen in aller Welt via Internet aus Iserlohn oder Todtnau, die Entwicklung neuer Impfstoffe in einer nie gekannten Geschwindigkeit. In vielen Fällen war die Kooperationen zwischen etablierten Unternehmen und Startups der Schlüssel zum Erfolg. Wir freuen uns, dass wir als Berater an vielen solchen Kooperationen mitwirken können – sowohl auf Seiten der Etablierten, als auch auf Seiten der Gründer aus Universitäten, Fraunhofer-Instituten und anderen Forschungseinrichtungen. Startups haben den Mut, Risiken einzugehen und Fehler zu machen. Von ihnen können Weltmarktführer lernen, zu Welt-Mut-Führern zu werden.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und uns allen den Mut zu guten Entscheidungen, Optimismus und alles Gute in diesen herausfordernden Zeiten.
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner
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Dr. Annette Bödeker LL.M. (Indiana)
Mit Dr. Annette Bödeker gewinnen wir eine ausgewiesene Corporate/M&A-Expertin und Notarin als neue Partnerin. Damit verstärken wir auch das Notariat in Frankfurt, das seit April 2020 mit dem Wechsel von Dr. Christoph Börskens neu begründet wurde. mehr >
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Aktuelles aus dem Wirtschaftrecht
 | Rechtliche Neuerungen 2021
Auf Unternehmen und Unternehmer kommen in den nächsten Monaten zahlreiche rechtliche Neuerungen zu. Hier geben wir Ihnen einen Überblick zu den Themen Mindestlohn, Prämien für Ausbildungsbetriebe, erleichterte Beschlussfassung bei AG und GmbH auch 2021, Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Reform des Insolvenzrechts, digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Gesetz gegen Abmahnmissbrauch, Compliance, Reform des Personengesellschaftsrechts, Verlängerung der KfW-Schnellkredite. mehr >
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 | Aktienrecht: Anpassung der Regeln zur virtuellen Hauptversammlung 2021
Klassische Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sind in Zeiten von Corona selbst bei kleinerem Aktionärskreis auf absehbare Zeit nicht möglich. Der Gesetzgeber hat das Problem im Frühjahr 2020, während der ersten „Corona-Welle“, frühzeitig erkannt und für Aktiengesellschaften die Möglichkeit einer (rein) virtuellen Hauptversammlung eingeführt. Die ursprünglich bis zum Jahresende 2020 befristeten Erleichterungen wurden kürzlich bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, allerdings mit einigen Modifikationen. mehr >
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 | Aktienrecht: Gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft wird im Regelfall von der Hauptversammlung bestellt oder nach den Vorgaben des Mitbestimmungsrechts durch die Arbeitnehmervertreter (mit-)besetzt. Nur ausnahmsweise – und unter strengen Vorgaben – kann ein unvollständiger Aufsichtsrat auch durch gerichtliche Entscheidung ergänzt werden. mehr >
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Arbeitsrecht 2021: Alles Corona oder was?
Die Corona-Pandemie dominiert gleichermaßen das gesellschaftliche sowie das wirtschaftliche Leben. Die aktuell relevanten Corona-Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer fassen wir hier für Sie zusammen. Pandemie-unabhängige Neuerungen bringt das Jahr 2021 mit wenigen Ausnahmen hingegen nicht. mehr >
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 | Update: SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung
Nach dem Arbeitsschutzstandard COVID-19 und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel präsentiert das BMAS nunmehr die auf der Ermächtigungsgrundlage von § 18 Abs. 3 ASiG iVm. § 5 Abs. 1 IfSG zeitnah ergehende SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung. Ziel der Verordnung ist die Verringerung des Ansteckungsrisikos am Arbeitsplatz zwecks Vermeidung eines harten wirtschaftlichen Shutdowns. mehr >
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 | Kündigung nach Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel
Die Kündigungsschutzklage eines Angestellten, der einen Liter Desinfektionsmittel im Wert von 40 Euro und eine Handtuchrolle aus den Waschräumen bei seiner Arbeitgeberin entwendet hatte, wurde vom LAG Düsseldorf abgewiesen. mehr >
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Maskenpflicht am Arbeitsplatz trotz Attest
Das Arbeitsgericht Siegburg hat bestätigt, dass Arbeitgeber das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung oder eines Gesichtsvisiers während der Arbeitszeit anordnen dürfen. Der einstweilige Verfügungsantrag eines Arbeitnehmers, der ein ärztliches Attest gegen die Maskenpflicht vorgelegt hatte, wurde zurückgewiesen. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Keine Vergütungsansprüche bei Scheingeschäft
Das BAG hat entschieden, dass ein nicht gelebter Arbeitsvertrag ein Scheingeschäft darstellt und damit nichtig ist. Ein Anspruch auf Vergütung besteht in diesen Fällen nicht. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Auskunft über Vergleichsentgelt und Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es regelmäßig eine vom Arbeitgeber widerlegbare Vermutung der Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts begründe, wenn bei der Klage einer Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit (Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) deren Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber nach §§ 10 ff. EntgTranspG mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) der männlichen Vergleichsperson. mehr >
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Baurecht: Bedenken gegen Folgegewerke – nach mir die Sintflut?
Selbst nach Abnahme der eigenen Leistungen kann ein Auftragnehmer zur Bedenkenanmeldung verpflichtet sein, wenn er seine Haftung wirksam begrenzen will. Dies zeigen einmal mehr zwei jüngere obergerichtliche Entscheidungen. mehr >
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 | D&O-Versicherungsschutz gegen Ansprüche nach § 64 S. 1 GmbHG?
Ansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer auf Ersatz von nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH geleisteten Zahlungen (§ 64 S. 1 GmbHG) sind im Regelfall vom Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung erfasst. Dies entschied der BGH und schaffte damit für viele Geschäftsführer (wie auch für Vorstände von Aktiengesellschaften) ein Stück Rechtssicherheit. mehr >
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 | Einsichtnahme in die Bücher und Schriften einer GmbH während der Corona-Pandemie
Nimmt ein Gesellschafter seine Rechte auf Einsicht in die Bücher und Schriften der GmbH wahr, hat die Gesellschaft die Einsicht unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Gesundheitsvorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu gewähren. mehr >
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 | Einziehung eines aus der Gesellschafterliste bereits gelöschten Geschäftsanteils
Als Gesellschafter einer GmbH gelten nur die in die Gesellschafterliste eingetragenen Personen (§ 16 GmbHG). Diese Legitimationswirkung ist von der materiellen Rechtslage unabhängig. Die materielle und die formelle Gesellschafterstellung können also – zugunsten wie zulasten der betroffenen Gesellschafter – auseinanderfallen. mehr >
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Dauerbrenner: Verteilung der Maklerkosten bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien
Der Gesetzgeber reguliert nach dem Mietwohnungsmarkt auch die Gebührenverteilung für Kaufverträge über Wohnimmobilien. mehr >
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 | Insolvenzrecht: Voraussetzungen einer wirksamen Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
Häufig melden Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle selbst an. Dabei sollten allerdings die grundlegenden Anforderungen für die Forderungsanmeldung berücksichtigt werden. Denn werden die Tatsachen, die der Forderung zugrundeliegenden, nicht ausreichend dargelegt, kann dies zur Unwirksamkeit der Forderungsanmeldung führen. mehr >
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 | Justiz 2.0: Gerichtliche Streitbeilegung durch Commercial Courts in Baden-Württemberg
Seit dem 1. November 2020 können Wirtschaftsstreitigkeiten in Baden-Württemberg vor den sog. Commercial Courts ausgetragen werden. Dabei handelt es sich um spezialisierte Wirtschaftskammern (jeweils eine Zivil- und eine Handelskammer) bei den Landgerichten Mannheim und Stuttgart. Das Land möchte damit dem Trend, Wirtschaftsstreitigkeiten vor privaten Schiedsgerichten oder ausländischen Gerichten auszutragen, entgegenwirken und den Gerichtsstandort Deutschland attraktiver machen. mehr >
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 | Auch nach Neuregelung hohe Hürden für Mietminderung wegen Lockdown
Seit der Gesetzgeber in Rekordzeit noch vor dem Jahresende 2020 einen regierungsseitigen Vorstoß zur vermeintlichen Stärkung der Rechte von Gewerbemietern umgesetzt hat, fragen sich Mieter und Vermieter, ob sich nun Mietminderungen in Zeiten Corona-bedingter staatlicher Beschränkungen leichter durchsetzen lassen. mehr >
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Brexit: So long, and thanks for all the fish
Nun hat es in letzter Minute doch noch geklappt: Die Unterhändler des UK und der EU haben sich auf ein recht umfassendes Freihandelsabkommen geeinigt und sich darauf verständigt, dass die im Austrittsabkommen enthaltenen Regelungen mit Blick auf Nordirland unverändert in Kraft treten können. mehr >
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Datenschutz in der Medizintechnik – Online-Seminar am 24. Februar 2021
Die DSGVO betrifft alle Unternehmen. Besonders strenge Vorgaben bestehen für Unternehmen, die sensible Patientendaten verarbeiten. Unser Seminar verschafft einen Überblick über die seit 25.05.2018 geltenden Vorschriften und die bisherigen Erfahrungen in der Praxis. mehr >
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 | Qualitätssicherungsvereinbarungen und Vertragsgestaltung in der Medizintechnik - Online-Seminar 9. März 2021
In diesem Webinar möchten wir mit Ihnen gerne Vertragstypen besprechen, die für die Medizintechnik besonders relevant sind. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht nur, Qualitätssicherungsvereinbarungen. Auch Rahmenlieferverträge spielen eine erhebliche Rolle beim Vertragsmanagement. mehr >
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 | Einkaufsrecht für Praktiker am 17. und 18. März
Einkäufer sind hoch motiviert und verzeihen sich keine Fehler. Die Umgebung tut das allerdings auch nicht. Bei solchem Anspruch an das Funktionieren der Beschaffungsfunktion ist gute Schulung unabdingbar. Diese Veranstaltung bietet dem Einkäufer das dafür Erforderliche: Das Recht aus der Sicht des Einkäufers in einem Block. mehr >
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FGvW erneut von The Legal 500 Deutschland 2021 empfohlen
Die neueste Ausgabe des Handbuchs für Deutschland 2021 ist erschienen – und über das Ergebnis freuen wir uns sehr: Friedrich Graf von Westphalen wird empfohlen in zehn Bereichen: Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesundheit, Handel, Vertrieb und Logistik, Marken- und Wettbewerbsrecht, M&A – mittelgroße Deals, Produkthaftung, Umwelt- und Planungsrecht sowie Versicherungsrecht. Namentlich hervorgehoben werden Tobias Lenz („Führender Name“) und David Kipping („Name der nächsten Generation“) sowie weitere Anwälte in den einzelnen Beratungsbereichen. mehr >
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 | Neuerscheinung: Rechtshandbuch Anlagenbau – Praxisfragen deutscher und internationaler Anlagenbauprojekte
Unser Partner Dr. Jörn Zons ist Mitherausgeber und Mitautor des neu erschienenen Rechtshandbuchs Anlagenbau – Praxisfragen deutscher und internationaler Anlagenbauprojekte. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist Dr. Hannes Reiher aus unserem Frankfurter Büro an der Reihe. mehr >
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