| es sind die normalen Momente, die einen plötzlich berühren können, ohne dass man es richtig merkt.
Dieser Tage war zu beobachten, wie vier Straßenreinigungskräfte in orangefarbener Montur morgens um 8.30 Uhr beim Kaffee zusammensaßen. Jeder hatten einen großen Becher vor sich (für den sie vermutlich mittlerweile unendlich viel zahlen müssen) und sie diskutierten wild. Worüber, das war durch die Scheibe von außen nicht zu vernehmen, aber offenkundig war, dass die Herren (so war es nun einmal) ihre wie auch immer geartete familiäre Herkunft aus vier unterschiedlichen Regionen der Welt nicht verbergen konnten. Sie saßen einfach und diskutierten. Und obwohl sie sich inhaltlich offensichtlich aufregten, lag eine gewisse Fröhlichkeit und Freundlichkeit in Ihren Gesichtern.
Beim Anblick konnte man denken – wie schön, wie schön normal, wie friedlich in dieser Zeit. Und wie weihnachtlich eigentlich. Sich Zeit zu nehmen für Gespräche, zu diskutieren, was einem auf dem Herzen liegt und dennoch den Austausch suchen. Die sicherlich schwierigen Zeiten in jeder Hinsicht durch Gemeinschaft überbrücken.
Das alles ist es, was wir heute auch Ihnen wünschen. Versuchen wir am Ende eines aufregenden Jahres und eines spannenden Jahresbeginns Zeit für Gespräche zu finden, zu diskutieren und uns auseinanderzusetzen, anstatt zu polemisieren. Finden wir Zeit, Sorge zu artikulieren, ohne feindlich zu werden und zuzuhören, wo es anderen hilft. In den Familien, in den Berufen oder bei jeder Form von Zusammenkunft. Wir alle sind verantwortlich dafür, dass Weihnachten nicht nur auf der Grußkarte friedlich und das neue Jahr nicht nur in der E-Mail-Signatur ein gutes wird.
Und ja – an die vier Männer kann man immer wieder denken. So herrlich normal war dieser Eindruck, den man in Worte sicherlich nur schwer fassen kann.
Ihnen frohe und gesegnete Weihnachten und einen guten Jahresbeginn 2025! Bleiben Sie uns auch dann gewogen.
Herzlichst
Ihre Sozietät Friedrich Graf von Westphalen
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht | Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung – Einschränkung des Konzernprivilegs
Eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre an ein anderes Konzernunternehmen überlassen worden ist. mehr >
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| Arbeitsrecht: Bedrohung und Störung des Betriebsfriedens über Facebook – ordentliche Kündigung gerechtfertigt?
Verbreitet ein Arbeitnehmer über eine 1.000 KollegInnen umfassende private Facebook-Gruppe Drohungen gegen ver.di, rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Dies folgt aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin. mehr >
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Arbeitsrecht: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte und verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, so das Bundesarbeitsgericht. mehr >
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| Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Ein Arbeitnehmer kommt der ihn treffenden sog. sekundären Darlegungslast für das Bestehen einer Krankheit nicht durch die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach, wenn deren – grundsätzlich hoher – Beweiswert erschüttert ist, so das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. mehr >
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| Arbeitsrecht: Kein Verzugslohnanspruch des Arbeitnehmers bei Überschreitung der Wochenhöchstarbeitszeit
Aus der durch § 3 ArbZG verbürgten Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden folgt das Fehlen der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers als Voraussetzung eines Verzugslohnanspruchs für vertraglich geschuldete Arbeitszeiten, die über diese Wochenhöchstarbeitszeit hinausgehen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. mehr >
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Energierecht: Das Ende der Kundenanlage(?)
Der Europäische Gerichtshof hat voraussichtlich einer beliebten energiewirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeit wie auch einem seit langer Zeit schwelenden Meinungsstreit zwischen den Obergerichten der Länder ein – durchaus überraschendes – Ende bereitet. Die Konstruktion der Kundenanlage als privilegiertes Netz für kleinere, dezentrale Erzeugungsanlagen ist nicht vereinbar mit der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie. mehr >
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| Gesellschaftsrecht: Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bei Einberufung der Gesellschafterversammlung durch „unbefugte“ Person
Gesellschafterbeschlüsse, die in einer durch einen Unbefugten einberufenen Versammlung gefasst werden, sind nichtig. Dies hat der Bundesgerichtshof für eine Partnerschaftsgesellschaft entschieden. mehr >
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| Medizinrecht: Die Krankenhausreform
Die vom Bundestag und nun auch vom Bundesrat verabschiedete Krankenhausreform markiert einen entscheidenden Schritt zur Neuordnung der stationären Gesundheitsversorgung in Deutschland. Mit weitreichenden Änderungen will die Bundesregierung die Qualität und Effizienz der Krankenhauslandschaft verbessern. mehr >
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Die neue EU-Produktsicherheits-Verordnung und die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie am 22. Januar 2025 (Online-Seminar)
Den Schwerpunkt bilden zum einen die sehr aktuellen Themen rund um die Produktsicherheit, insbesondere die neue – seit dem 13.12.2024 geltende – EU-Verordnung. Zum anderen stehen produkthaftungsrechtliche Szenarien innerhalb der EU im Fokus. Referent ist unser Partner Prof. Dr. Tobias Lenz. mehr >
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| 3. Rheinländischer Pflegestammtisch am 30. Januar 2025 in Köln
Dieser Abend, organisiert von unserer Partnerin Dr. Christina Schröter, soll Gelegenheit für den Austausch von Gedanken, Ideen und Erfahrungen für und mit Expertinnen und Experten im Berreich der Pflege bieten. Unsere Arbeitsrechtlerin Annette Rölz wird einen Kurzvortrag zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen, die Pflegedienste immer wieder bewegen halten. mehr >
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FGvW baut Gewerblichen Rechtsschutz in Köln mit Dr. Gabi Müllejans weiter aus
Mit Dr. Gabi Müllejans haben wir eine erfahrene Expertin im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes gewonnen, die das Team um Dr. David Kipping in Köln seit Dezember als Local Partnerin verstärkt. Damit führen wir den Ausbau unserer Beratungsbreite und -tiefe in diesem Bereich konsequent fort. mehr >
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| FGvW eröffnet im Mai 2025 mit Immobilien- und Vertriebsrechts-Team neues Büro in Düsseldorf
Anfang Mai 2025 eröffnen wir in Düsseldorf das mittlerweile sechste Büro in Deutschland. Für den Neustart in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt wechseln zwei Partner aus unserer Kölner Bau- und Immobilienrechts-Praxis und ein Vertriebsrechtspartner in das neue Büro. Insgesamt wird die Startbesetzung aus sechs Anwältinnen und Anwälten bestehen. mehr >
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| iurratio Arbeitgeberranking IUR50 2025
Wir freuen uns sehr über das Ergebnis des diesjährigen iurratio Arbeitgeberrankings: FGvW gehört auf Platz 7 zu den TOP 10 Arbeitgebern im REF50-Ranking für das Referendariat in der Region Süden. Darüber hinaus finden wir uns im Career50-Ranking unter den TOP 50 Arbeitgebern für den Berufseinstieg bundesweit ebenso wie im Ranking für den Berufseinstieg bei mittelständischen Kanzleien bundesweit. Vielen Dank an unsere Nachwuchsjurist:innen für das positive Feedback! mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen sich Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist Dr. Hermann Hüwels (Öffentliches Recht) an der Reihe. mehr >
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