| Adventszeit ist eine friedliche Zeit, eine Zeit der Demut und zum Teil (vergessenerweise) als Fastenzeit ein Turnus für Demut und Nachdenklichkeit.
Während die Weltklima-Konferenz tagte, erlebten wir in Deutschland und Österreich etwas kaum Denkbares: Schnee! Viel Schnee. Wer nicht an der Infrastruktur mäkelte, die dies kaum zu fassen geeignet war, konnte sich einfach an dem friedvollen Anblick erfreuen.
Denn nicht ganz so friedvoll ist der Blick in die Welt und die Perspektive auf das kommende Jahr bleibt zumindest spannend. Neben den Auseinandersetzungen in den Krisenregionen kommen in 2024 Wahlen in den USA, Russland und der EU auf uns zu. Leider – so muss man es sagen – werden die Probleme nicht weniger. Aber es ist zugleich ein Zeichen dafür, dass die Zeit des „Zuschauens“ und „Resignierens“ vorbei sein sollte. Alle gesellschaftlichen Teile sollten darüber nachdenken, dass ein „Wir schaffen das“ nicht heißt, die Nachrichten zu gucken und nach Berlin zu schauen, sondern eigenverantwortlich Initiative zu ergreifen: In der Wirtschaft, in der Gesellschaft, in den Sozialstrukturen, die vielen Menschen Halt geben. Jeder muss in unserem Gemeinwesen seinen Beitrag leisten – und 2024 wird ein Jahr, in dem dies vielleicht ganz besonders wichtig werden kann. Mit Ruhe und Zuversicht – und wer mag auch mit Gottvertrauen!
Nehmen wir alle daher die friedliche Zeit für uns persönlich als Zeit der Demut und Nachdenklichkeit – um die Wohligkeit und Friedlichkeit des herannahenden Weihnachtsfestes besonders zu erfassen und mit Energie in das neue Jahr zu starten. Das wünschen wir Ihnen allen – und natürlich weiße Weihnachten!
Mit Dank für Ihr Vertrauen im abgelaufenen Jahr.
Herzlichst,
Ihre Sozietät Friedrich Graf von Westphalen
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht | Aktienrecht: Anforderungen an die Ausnutzung genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts
Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann den Bezugsrechtsausschluss in das pflichtgemäße Ermessen des Vorstands stellen. Dabei genügt es, wenn der Vorstand die Zwecke der Ermächtigung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals in einem der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Vorstandsbericht durch eine nicht abschließende, beispielhafte Aufzählung von Ausschlussfällen benennt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. mehr >
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| Arbeitsrecht: Arbeit auf Abruf, Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
Bei Arbeit auf Abruf gilt nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart, wenn nicht die Arbeitsvertragsparteien die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt haben. Eine Abweichung davon im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen möglich. mehr >
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| Arbeitsrecht: Gehaltsrückforderung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, dass und in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Auf den entsprechenden Prozessvortrag des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer sodann substantiiert zu erwidern. Das gilt auch bei Arbeitsleistungen im Homeoffice. Dies stellte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern klar. mehr >
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Arbeitsrecht: Krankengeld auch bei verspäteter Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung
Ein Arbeitnehmer hat trotz zwei Tage zu spät erfolgter Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung weiterhin Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse, wenn er diese Verspätung nicht selbst verschuldet hat. Dies folgt aus einem Urteil des Bundessozialgerichts. mehr >
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| Arbeitsrecht: Benachteiligung von Teilzeitkräften
Teilzeitbeschäftigte werden benachteiligt, wenn bei der Zahlung einer tariflichen "Mehrflugdienststundenvergütung" ab einer bestimmten Anzahl von Arbeitsstunden nicht zwischen Voll- und Teilzeitkräften differenziert wird. Dies zeigt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. mehr >
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| Arbeitsrecht: Notwendiger Inhalt eines Unterrichtungsschreibens gem. § 613a Abs. 5 BGB
Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass in einem Unterrichtungsschreiben wegen eines Betriebsübergangs auch über die bei einem Betriebserwerber grundsätzlich zur Anwendung kommenden tariflicher Normen unterrichtet werden muss. Ein außertariflicher Arbeitnehmer muss indes nicht über einen Tarifvertrag unterrichtet werden, der für ihn weder beim Betriebsveräußerer noch beim Betriebserwerber normativ gilt oder aufgrund einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme Anwendung findet. mehr >
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| Arbeitsrecht: Kein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei der Verwendung nicht mitbestimmter Personalfragebögen
Die Verwendung von nicht mitbestimmten Personalfragebögen oder Beurteilungsgrundsätzen i.S.v. § 94 BetrVG durch die Arbeitgeberin bei der Stellenbesetzung begründet kein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. 2. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. mehr >
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Gesellschaftsrecht: Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – weitere Verschärfungen im Geldwäscherecht!?
Das Geldwäscherecht ist eine neue Lieblingsspielwiese für die Gesetzgebung. Seit 2020 wurde allein das Geldwäschegesetz dreizehn Mal geändert. Vor wenigen Tagen hat das Bundesfinanzministerium einen weiteren Gesetzesentwurf, diesmal zum sogenannten Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, vorgelegt. Danach sind weitere Verschärfungen im Geldwäscherecht zu erwarten. mehr >
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| Gesellschaftsrecht: Firmenbestandteil „Institut“ nicht mehr per se unzulässig
Die Firmierung mit dem Bestandteil „Institut“ kann zulässig sein. Dies jedenfalls dann, wenn durch weitere Zusätze der Eindruck vermieden wird, dass es sich bei dem Unternehmen um eine wissenschaftliche Einrichtung handelt. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. mehr >
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| Gesellschaftsrecht: Anmeldung eines aufschiebend bedingt bestellten GmbH-Geschäftsführers
Ein Geschäftsführer, dessen Bestellung aufschiebend bedingt erfolgt, d.h. erst mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt, ist zu Handelsregisteranmeldungen bei der Gesellschaft berechtigt. Dies war Gegenstand eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm. mehr >
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Gesellschaftsrecht: Geschäftsführerpflichten bei wirtschaftlicher Neugründung einer GmbH
Bei einer wirtschaftlichen Neugründung treffen den Geschäftsführer die gleichen Pflichten wie bei einer erstmaligen Handelsregisteranmeldung. Eine wirtschaftliche Neugründung liegt vor, wenn die „leere Hülse“ einer Kapitalgesellschaft zur erneuten Geschäftsaufnahme genutzt wird, aber kein Geschäftsbetrieb mehr vorliegt, an den sie wirtschaftlich anknüpft. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin. mehr >
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| Gesellschaftsrecht: (Innen-)Haftung des Leitungsorgans für kartellrechtswidrige Absprachen
Organhaftung bei der AG und GmbH: Leitungsorgane haften nicht für gegen die Gesellschaft verhängte Kartell-Geldbußen. Ein haftungsrechtlicher „Freifahrtschein“ ist hiermit jedoch nicht verbunden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. mehr >
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| Gesellschaftsrecht: Wann wird ein Nachtragsliquidator bestellt?
Soll ein Nachtragsliquidator gerichtlich bestellt werden, genügt nicht die bloße Behauptung, dass eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH noch Vermögenswerte besitze. Dies war Gegenstand eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf. mehr >
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| Gesundheitswesen: Bewerbungen nichtärztlich getragener MVZ bei der Vergabe eines entsperrten Vertragsarztsitzes
Bewerbungen nichtärztlich getragener MVZ sind bei der Vergabe eines entsperrten Vertragsarztsitzes gleichrangig mit Bewerbungen anderer Leistungserbringer zu berücksichtigen. Dies hat das Bundessozialgericht klargestellt. mehr >
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Handelsrecht: Mängelrüge beim Handelskauf
Eine stichprobenartige Kontrolle der gelieferten Waren in Bezug auf einzelne Hersteller ist zur Wahrung der Mängelrechte bei einem Handelskauf nicht ausreichend, wenn der Käufer eine fehlende Zertifizierung anderer Hersteller in der gleichen Lieferung durch Belegabgleich und einfache Sichtprüfung erkennen kann und andernfalls erhebliche Mangelfolgeschäden drohen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen. mehr >
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| Insolvenzrecht: Persönliche Haftung eines GbR-Gesellschafters nach Rechtsscheingrundsätzen in der Insolvenz
Grundsätzlich kann im Insolvenzverfahren einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur der Insolvenzverwalter Haftungsansprüche gegenüber den Gesellschaftern geltend machen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Gesellschafter gegenüber einem Gesellschaftsgläubiger den Anschein erweckt hat, er stehe für die Erfüllung der Gesellschaftsverbindlichkeiten persönlich ein. mehr >
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| Insolvenzrecht: Die Fallstricke des Kleinbeteiligtenprivilegs gem. § 39 Abs. 5 InsO
Für einen nicht geschäftsführenden Gesellschafter, der mit zehn Prozent oder weniger am Haftkapital der Gesellschaft beteiligt ist, kann im Falle der Insolvenz der Gesellschaft das sogenannte Kleinbeteiligtenprivileg greifen. Die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und/oder gleichwertigen Forderungen dieser „kleinbeteiligten“ Gesellschafter werden dann nicht als nachrangig behandelt. In einer aktuellen Entscheidung arbeitet der Bundesgerichtshofs wesentliche Voraussetzungen des Kleinbeteiligtenprivilegs heraus. mehr >
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| Versicherungsrecht: Beweislast im D&O-Direktprozess
Das OLG Köln hat sich in einer jüngsten Entscheidung zur Frage der Beweislastverteilung im D&O-Direktprozess geäußert. Es geht dabei um die Konstellation, dass sich die Versicherungsnehmerin den Deckungsanspruch ihres Organs abtreten lässt, um dann selbst gegen den D&O–Versicherer vorgehen zu können. Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln könnte dabei durchaus Signalwirkung zukommen. mehr >
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JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024 – FGvW ist TOP-50 Kanzlei
Friedrich Graf von Westphalen & Partner hat sich in der Riege der TOP-50-Kanzleien in Deutschland behauptet. Besonders empfohlen werden wir in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesundheit, Konfliktlösung: Produkthaftung, M&A, Marken, Design und Wettbewerb, Versicherungsvertragsrecht und Vertrieb. 17 unserer Partnerinnen und Partner werden als "oft empfohlen" in ihren Rechtsgebieten hervorgehoben. mehr >
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| F.A.Z.-Institut: FGvW "Deutschlands bester Arbeitgeber für Juristen 2023/24"
Im Kanzlei-Ranking, das das F.A.Z.-Institut zusammen mit Statista durchgeführt hat, wurden 75 Kanzleien ausgezeichnet, die bei der Bewertung als Arbeitgeber durch Juristinnen und Juristen besonders gut abgeschnitten haben. Wir freuen uns, dass FGvW dazu gehört und als „Deutschlands bester Arbeitgeber für Juristen“ ausgezeichnet wurde. mehr >
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| iurratio Arbeitgeberranking IUR50: FGvW Top 10 Arbeitgeber für das Referendariat
Wir freuen uns sehr über das Ergebnis des diesjährigen iurratio Arbeitgeberrankings: FGvW gehört zu den TOP 10 Arbeitgebern für das Referendariat sowohl bei den mittelständischen Kanzleien als auch in der Region Süden. Darüber hinaus finden wir uns auch unter den in diesem Jahr zum ersten Mal ausgezeichneten TOP 50 Arbeitgebern für den Berufseinstieg. mehr >
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| Leaders League: Beste Anwaltskanzleien 2024
Leaders League zeichnet uns auch in diesem Jahr aus: In den Bereichen Insolvenz, M&A Mid-Cap, Immobilien, Venture Capital und Restrukturierung gehören wir zu den besten Anwaltskanzleien 2024. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnungen. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen sich Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist unser Gesellschaftsrechtler Lukas Reichenbach an der Reihe. mehr >
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